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30.09.2016

Neues EMVG vom Bundestag verabschiedet

Der Deutsche Bundestag hat am 29. September 2016 in zweiter und dritter Lesung
das neugefasste "Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von
Betriebsmitteln" (EMVG) verabschiedet.

Der Wortlaut des verabschiedeten Gesetzes entspricht dem in der
Bundestags-Drucksache 18/8960 enthaltenen Text; lediglich vier Änderungen
wurden aufgrund einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und
Energie eingearbeitet. Die Eingaben von Funkamateuren, die insbesondere eine
Verbesserung der Regelungen zur Störungsbearbeitung gefordert hatten,, wurden
nicht berücksichtigt.

Vier Bundestagsabgeordnete nahmen zu dem Gesetzentwurf Stellung:

Klaus Barthel (SPD) sagte, man habe viele Reaktionen aus dem Bereich des
Amateurfunks bekommen und sorgfältig geprüft. Er würde sich wünschen, "dass in
anderen Bereichen betroffene Bürger sich ähnlich intensiv und kompetent in
parlamentarische Verfahren einbringen würden". Völlige Gleichstellung des
Amateurfunks mit öffentlichen TK-Netzen sei nicht gerechtfertigt und auch nicht
EU-konform. Mit dem Gesetz sei die EU-Richtlinie praktisch 1:1 umgesetzt
worden. Die Regelungen zur Störungsbearbeitung seien fair. Die BNetzA müsse
aber technisch und personell in der Lage sein, ihre Aufgaben wahrzunehmen.
Dafür setze man sich ein.

Ralph Lenkert (Die Linke) monierte, dass die BNetzA bei Störungen eingreifen
KANN, aber nicht MUSS. Der Amateurfunk werde entgegen den Vorgaben nicht
ausreichend geschützt. Funkamateure würden bei Katastrophen oft wichtige
Funknetze aufbauen. Wenn sie wegen Störungen die Lust am Amateurfunk verlieren,
würde diese Rückfallebene verloren gehen. Die Linke habe zu dem Gesetz eine
Anhörung haben wollen. Das sei von CDU/CSU, SPD und den Grünen abgelehnt
worden. Der Bundestag werde "nachsitzen" müssen, entweder weil die EU Mängel
des Gesetzes moniert oder "Ihnen Amateurfunker und Radiohörer aufs Dach
steigen".

Hansjörg Durz (CDU/CSU) erläuterte den Werdegang und den Anwendungsbereich des
Gesetzes. Die Funkamateure hätten sich engagiert eingebracht. Man schätze die
Arbeit der Funkamateure, nicht zuletzt wegen deren Bemühungen, z.B. "junge
Menschen für Technik zu begeistern". Man sei aber zu dem Ergebnis gekommen,
"dass das bestehende Instrumentarium einen sinnvollen und vor allem
verhältnismäßigen Ausgleich zwischen unterschiedlichen Interessen darstellt".
Die Statistik zeige, dass die Zahl der Störungsmeldungen von Funkamateuren in
den letzten Jahren konstant geblieben sei. Was den Verweis im Gesetz auf den
Klageweg angeht, so habe es im letzten Jahr nur zwei Klagen gegeben.
Amateurfunk sei nicht privilegiert; die Störungsbearbeitung habe in der
Vergangenheit funktioniert und es finde keine Schlechterstellung des
Amateurfunks statt.

Dieter Janecek (Bündnis 90/Die Grünen) ging ebenfalls auf den Amateurfunk ein.
Dieser sei wichtig. Man habe gelesen, was der DARC geschrieben hatte, aber
auch, was Gerichte dazu sagen, z.B. das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.
Bedenken hinsichtlich einer Diskriminierung der Funkamateure seien nicht
berechtigt, Es gebe auch kein Recht auf Störungsfreiheit.

Das Gesetz wurde mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD gegen
die Stimmen der Fraktion "Die Linke" angenommen; die Fraktion "Bündnis 90/Die
Grünen" Senthielt sich der Stimme.

Eine Aufzeichnung der Bundestagssitzung kann im Internet unter
http://tinyurl.com/hnd7p9t abgerufen werden.

Das neue EMVG muss noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Es tritt am
Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

- wolf -

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/300916.htm

 


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