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30.09.2016
Neue Allgemeinzuteilung für analoges und digitales PMR446
Die Bundesnetzagentur hat am 28. September 2016 in ihrem Amtblatt 18/2016 eine
neue Allgemeinzuteilung für analoges und digitales PMR446 veröffentlicht.
Wesentliches Merkmal ist, dass die Frequenzbereiche für analoges und digitales
PMR446 nicht getrennt sind. Die Kanäle für analoges PMR446 sind teilweise (ab
1. Januar 2018 volllständig) auch für digitales PMR446 freigegeben.
Hier die wichtigsten Änderungen:
Für analoges PMR446 sind jetzt 16 Kanäle (bisher acht Kanäle) im
Frequenzbereich 446,0 bis 446,2 MHz im 12,5-kHz-Raster freigegeben.
Für digitales PMR446 sind bis 31. Dezember 2017 16 Kanäle im Frequenzbereich
446,1 bis 446,2 Mhz im 6,25-kHz-Raster freigegeben. Sie nutzen damit teilweise
denselben Frequenzraum wie analoges PMR446, aber mit "versetzten"
Kanalfrequenzen.
Außerdem sind für digitales PMR446 acht Kanäle im Frequenzbereich 446,1 bis
446,2 MHz im 12,5-kHz-Raster freigegeben. Diese acht Kanäle liegen auf
denselben Frequenzen wie die "neuen" Kanäle für analoges PMR446.
Ab 1. Januar 2018 sind für digitales PMR446 32 Kanäle im 6,25-kHz-Raster und 16
Kanäle im 12,5-kHz-Raster freigegeben. Die Frequenzen der Kanäle für analoges
PMR446 werden dann vollständig von digitalem PMR446 mitbenutzt.
An der zulässigen max. Strahlungsleistung hat sich nichts geänder; sie beträgt
nach wie vor 0,5 Watt ERP. Auch der Passus im Eingangstext "... für die
Sprachkommunikation mit Handsprechfunkgeräten..." und die Vorgaben zum
Sendezyklus bestimmter Geräte sind unverändert geblieben.
Mit der neuen Allgemeinzuteilung wird die ECC-Decision (15)05 zu PMR446 in
deutsches Recht umgesetzt.
Die neue Allgemeinzuteilung für PMR446 kann im Internet unter
http://tinyurl.com/pmr446-2016 heruntergeladen werden.
- wolf -
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Quelle: http://www.funkmagazin.de/300916a.htm
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