| |
DHH841 > FUNK 09.05.15 11:52l 73 Lines 3329 Bytes #999 (360) @ FFL
BID : 95PDBO841006
Read: GAST
Subj: BNetzA veröffentlicht Jahresbericht 2014
Path: FFLB0X<DBO841
Sent: 150509/1051z @:DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU [Weng JN68EP] OBcm1.07b11 LT:360
From: DHH841 @ DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU (Hans)
To: FUNK @ FFL
X-Info: Sent with login password
BNetzA veröffentlicht Jahresbericht 2014
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 8. Mai 2015 ihren "Jahresbericht 2014"
veröffentlicht.
In dem 177 Seiten umfassenden Bericht beschreibt die Behörde ihre Aktivitäten
in den Bereichen Energie, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen. Im Bereich
Telekommunikation befasst sich der Jahresbericht in erster Linie mit der
Marktentwicklung und der internationalen Koordinierung von
Telekommunikationsnetzen sowie dem Verbraucherschutz von Telefon-Kunden.
Amateurfunk, CB-Funk und andere Hobbyfunk-Anwendungen werden in dem Bericht
nicht erwähnt.
Zur Störungsbearbeitung und der Tätigkeit des Prüf- und Messdienstes (PMD)
heißt es im Jahresbericht, es seien im Jahre 2014 "über 6000 Störungsfälle"
bearbeitet worden (Vorjahr: ca.7.340 Fälle). Allein im Flugfunk seien weit über
500 Störungen gemeldet worden, die mit höchster Priorität bearbeitet wurden.
Ein verhältnismäßig geringer Anteil der Störungen habe "elektromagnetische
Unverträglichkeiten an sonstigen elektrischen bzw. elektronischen Anlagen und
Geräten" betroffen, z. B. Störungen durch defekte Heizungssteuerungen.
In Ballungsräumen seien von den Betreibern von UMTS-Netzen regelmäßig
Beeinträchtigungen von Basisstationen durch andere Frequenznutzungen gemeldet
worden. Messtechnische Untersuchungen des PMD hätten ergeben, dass "sowohl
Satellitenempfangsanlagen mit unzureichender Dämpfung der Störstrahlung als
auch DECT-Telefone, die durch einen Gerätedefekt im Empfangsbereich UMTS
senden, als Störquelle auftreten".
Störungen durch Powerline-(PLC-)Anlagen werden im Jahresbericht nicht explizit
erwähnt.
Außerdem enthält der Jahresbericht den sog. "Vorhabenplan 2015" der BNetzA,
über dessen Entwurf das Funkmagazin bereits im Dezember 2014 berichtete.
Der Vorhabenplan sieht u.a. vor, dass die Behörde die Normung im Bereich der
elektromagnetischen Verträglichkeit "aktiv begleiten" will. So sollen z.B. für
"Einrichtungen mit kabelloser Energieübertragung (WPT)" einheitliche
Störstrahlungsgrenzwerte im Bereich 9 kHz bis 30 MHz festgelegt werden. Die
BNetzA will dazu - so heißt es im Vorhabenplan - "gemeinsam mit der Industrie
eine Lösung für eine schlanke und effiziente Regulierung finden".
Im Rahmen des "EMF-Monitoring" der BNetzA sollen die automatischen Messsysteme
(AMS), die bisher den Frequenzbereich 9 kHz bis 3 GHz umfassten, künftig bis in
den NF-Bereich ab 5 Hz erweitert werden und dadurch auch Immissionen z.B. von
Niederspannungs- und Hochspannungsleitungen sowie Bahnstromversorgungen
erfassen können.
Die BNetzA will auch daran mitwirken, dass die neue EMV-Richtlinie 2014/30/EU
und die neue Funkgeräte-Richtlinie 2014/53/EU in nationales Recht umgesetzt
werden. Dazu müssen bis zum 19. April 2016 das EMVG und bis zum 12. Juni 2016
das FTEG geändert bzw. neu gefasst werden.
Der vollständige "Jahresbericht 2014" der BNetzA kann im Internet unter
http://tinyurl.com/bnetza-jahresbericht-2014 heruntergeladen werden.
- wolf -
© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de
Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien
(z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.
--
Quelle: http://www.funkmagazin.de/090515.htm
73 de Hans!
Lese vorherige Mail | Lese naechste Mail
| |