|
DSE840 > DCBO 01.10.08 16:25l 50 Lines 2093 Bytes #999 (360) @ DEU
BID : 1AIFFLB0X00X
Read: DSE840 DHH841 GAST
Subj: Österreich: Ministerium bestätigt Ablehnung von CB-Mehrnormgeräten
Path: FFLB0X
Sent: 081001/1425z @:FFLB0X.#NDB.BAY.DEU.EU [LA JN68DO] OBcm1.06b59 LT:360
From: DSE840 @ FFLB0X.#NDB.BAY.DEU.EU (Stephan)
To: DCBO @ DEU
X-Info: Sent with login password
(01.10.08)
Österreich: Ministerium bestätigt Ablehnung von CB-Mehrnormgeräten
Das österreichische Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Techno-
logie (BMVIT) hat seine Ablehnung von umschaltbaren CB-"Mehrnormgeräten"
in einem Schreiben an die Zeitschrift "Funkamateur" bestätigt. Dies
berichtet der "Funkamateur" in seiner Oktober-Ausgabe.
In Österreich ist CB-Funk-Betrieb ausschließlich auf 40 Känälen in der
Modulationsart FM erlaubt. Der Betrieb von umschaltbaren CB-Mehrnormgeräten
ist nicht zulässig - auch dann nicht, wenn die Geräte ausschließlich in der
Schalterstellung "40 Kanäle FM" betrieben werden.
Die Zeitschrift "Funkamateur" hatte beim österreichischen BMVIT angefragt,
ob diese restriktive Haltung auch für ausländische Besucher und Durchrei-
sende gilt. Das Ministerium verwies in seiner Antwort auf die Norm
EN 300 135, die keine Ausnahmen vorsehe. Beim europäischen Normungsinstitut
ETSI werde zur Zeit über die CB-Normen diskutiert; dies werde zu einer
Neufassung der Normen führen. Der nächste Schritt sei dann, die CEPT mit
einer "Kompatibilitätsstudie" zu beauftragen, um mögliches Störpotenzial
abzuklären. Wenn die Entscheidungen von CEPT und ETSI vorliegen, werde das
BMVIT die Situation neu beurteilen und entsprechende Maßnahmen treffen.
Bereits im April dieses Jahres hatte das Ministerium in einem Schreiben an
die österreichische CB-Vereinigung ACBA eine ähnliche Auffassung vertreten
(das Funkmagazin berichtete).
Trotz des "Betriebsverbots" sind die Einfuhr und der Verkauf von
CB-Mehrnormgeräten in Österreich aufgrund europäischer Vorgaben zulässig.
Voraussetzung ist, dass die Geräte mit einem CE-Zeichen gekennzeichnet
sind und eine Konformitätsbescheinigung des Herstellers bzw. Importeurs
vorliegt.
- wolf -
© FM-FUNKMAGAZIN
Beachten Sie auch die Diskussion zu diesem Thema im DCBO-Forum unter
http://www.dcbo.net/php/forum/viewthread.php?forum_id=8&thread_id=85
Beitrag geschrieben von Henning Gajek am 01.10.2008
----------------------
Quelle: http://www.dcbo.net/php/readarticle.php?article_id=279
Lese vorherige Mail | Lese naechste Mail
| |