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FFL0EV > DARC 01.10.26 11:20l 65 Lines 3265 Bytes #999 (7) @ BCMNET
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Subj: Vorsicht bei Einfuhr von Geräten aus Russland
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Zoll und Einfuhrbeschränkungen
Vorsicht bei Einfuhr von Geräten aus Russland –
aktuelle Einfuhrbeschränkungen beachten
Vor dem Hintergrund geopolitischer Ereignisse ist generell Vorsicht
bei der Einfuhr von Geräten aus Russland geboten. Dem DARC e.V. ist
ein Fall bekannt geworden, bei dem im Jahr 2023 eine EME-Endstufe
für 23 cm gekauft und bezahlt wurde und sich das Zollfahndungsamt
nun an den Käufer gewandt hat. Dass der Hardware-Kauf für die
hobbymäßige Ausübung des Amateurfunkdienstes diente, wird als
nebensächlich behandelt. Die Pressestelle des Zolls äußert sich auf
unsere Anfrage nicht zum konkreten Fall.
Stattdessen informiert sie darüber, dass die EU-Sanktionen gegenüber
Russland nicht ausschließlich sogenannte Dual-Use-Güter betreffen.
Damit sind solche Güter gemeint, die zivil- und militärisch verwendet
werden können. Die Pressestelle weiter: "Auch andere zahlreiche Waren
und verschiedene Produktgruppen (u.a. Elektronik) sind erfasst.
Maßgeblich sind die jeweiligen Anhänge der EU-Sanktionsverordnung
Nr. 833/2014 sowie hinsichtlich der Dual-Use-Güter die EU-Verordnung
2021/821. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die einschlägigen
Verbote und Beschränkungen grundsätzlich bei der Einfuhr-, Ausfuhr-
und Durchfuhr von Waren gelten. Für die sanktionsrechtliche
Einstufung von Waren bzw. die Prüfung, ob eine Ware unter die
Dual-Use-Verordnung fällt, ist in Deutschland das Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Der Zoll überwacht
die Einhaltung der EU-Sanktionen im Rahmen der Überwachung des
grenzüberschreitenden Warenverkehrs und stimmt sich hierbei bei
Fragen zur Erfassung bestimmter Güter eng mit dem BAFA ab. Darüber
hinaus ist der Zoll (Zollfahndungsdienst) bei Verdacht auf Sanktions-
verstöße für strafrechtlichen Ermittlungen unter Sachleitung der
jeweiligen Staatsanwaltschaft zuständig. Verstöße gegen die Russland-
sanktionen werden als Straftat oder Ordnungswidrigkeit nach dem
Außenwirtschaftsgesetz verfolgt."
Auf die Frage, welche Tipps der Zoll den DARC-Mitgliedern vor einem
potenziellen Kauf geben kann lautet die Antwort wie folgt:
"Vor einem Kauf sollten sich die Mitglieder zwingend darüber
informieren, ob die betreffende Ware Einfuhrverboten unterliegt.
Hierfür stehen u.a. auf der Website der EU, des BAFA und des Zolls
umfangreiche Informationen zur Verfügung. Zudem steht das BAFA als
zentraler Ansprechpartner zur Verfügung:
https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Embargos/
Russland/russland.html . Darüber hinaus ist zu beachten, dass
generell jede Warensendung aus einem oder in ein Drittland
elektronisch beim Zoll angemeldet werden muss. Im Rahmen der
Zollabfertigung wird risikoorientiert nach geltendem Unionsrecht
und nationalen Rechtsvorschriften geprüft, ob die Einfuhr
zulässig ist."
Aktuelle Informationen zu den Sanktionen werden seit Beginn des
Ukrainekrieges fortlaufend auf der Webseite zur Verfügung gestellt:
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Aussenwirtschaft-Bargeldverkehr/
Embargomassnahmen/Laenderembargos/Russland/russland_node.html .
--
Quelle: https://www.darc.de/home/
* Mit freundlicher Genehmigung vom DARC e.V. ins Packet Radio übernommen *
Funkfreunde Landshut e.V.
www.funkfreundelandshut.de
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