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FFL0EV > DARC     01.10.26 11:20l 65 Lines 3265 Bytes #999 (7) @ BCMNET
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Read: FFL0EV GAST
Subj: Vorsicht bei Einfuhr von Geräten aus Russland
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Zoll und Einfuhrbeschränkungen
Vorsicht bei Einfuhr von Geräten aus Russland – 
aktuelle Einfuhrbeschränkungen beachten

Vor dem Hintergrund geopolitischer Ereignisse ist generell Vorsicht 
bei der Einfuhr von Geräten aus Russland geboten. Dem DARC e.V. ist 
ein Fall bekannt geworden, bei dem im Jahr 2023 eine EME-Endstufe 
für 23 cm gekauft und bezahlt wurde und sich das Zollfahndungsamt 
nun an den Käufer gewandt hat. Dass der Hardware-Kauf für die 
hobbymäßige Ausübung des Amateurfunkdienstes diente, wird als 
nebensächlich behandelt. Die Pressestelle des Zolls äußert sich auf 
unsere Anfrage nicht zum konkreten Fall.

Stattdessen informiert sie darüber, dass die EU-Sanktionen gegenüber
Russland nicht ausschließlich sogenannte Dual-Use-Güter betreffen. 
Damit sind solche Güter gemeint, die zivil- und militärisch verwendet
werden können. Die Pressestelle weiter: "Auch andere zahlreiche Waren 
und verschiedene Produktgruppen (u.a. Elektronik) sind erfasst. 
Maßgeblich sind die jeweiligen Anhänge der EU-Sanktionsverordnung 
Nr. 833/2014 sowie hinsichtlich der Dual-Use-Güter die EU-Verordnung
2021/821. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die einschlägigen 
Verbote und Beschränkungen grundsätzlich bei der Einfuhr-, Ausfuhr- 
und Durchfuhr von Waren gelten. Für die sanktionsrechtliche 
Einstufung von Waren bzw. die Prüfung, ob eine Ware unter die 
Dual-Use-Verordnung fällt, ist in Deutschland das Bundesamt für 
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Der Zoll überwacht 
die Einhaltung der EU-Sanktionen im Rahmen der Überwachung des
grenzüberschreitenden Warenverkehrs und stimmt sich hierbei bei 
Fragen zur Erfassung bestimmter Güter eng mit dem BAFA ab. Darüber 
hinaus ist der Zoll (Zollfahndungsdienst) bei Verdacht auf Sanktions-
verstöße für strafrechtlichen Ermittlungen unter Sachleitung der 
jeweiligen Staatsanwaltschaft zuständig. Verstöße gegen die Russland-
sanktionen werden als Straftat oder Ordnungswidrigkeit nach dem
Außenwirtschaftsgesetz verfolgt."

Auf die Frage, welche Tipps der Zoll den DARC-Mitgliedern vor einem
potenziellen Kauf geben kann lautet die Antwort wie folgt: 
"Vor einem Kauf sollten sich die Mitglieder zwingend darüber 
informieren, ob die betreffende Ware Einfuhrverboten unterliegt. 
Hierfür stehen u.a. auf der Website der EU, des BAFA und des Zolls
umfangreiche Informationen zur Verfügung. Zudem steht das BAFA als
zentraler Ansprechpartner zur Verfügung:
https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Embargos/
Russland/russland.html . Darüber hinaus ist zu beachten, dass 
generell jede Warensendung aus einem oder in ein Drittland 
elektronisch beim Zoll angemeldet werden muss. Im Rahmen der 
Zollabfertigung wird risikoorientiert nach geltendem Unionsrecht 
und nationalen Rechtsvorschriften geprüft, ob die Einfuhr 
zulässig ist."

Aktuelle Informationen zu den Sanktionen werden seit Beginn des
Ukrainekrieges fortlaufend auf der Webseite zur Verfügung gestellt: 
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Aussenwirtschaft-Bargeldverkehr/
Embargomassnahmen/Laenderembargos/Russland/russland_node.html .

--

Quelle: https://www.darc.de/home/

 * Mit freundlicher Genehmigung vom DARC e.V. ins Packet Radio übernommen *

Funkfreunde Landshut e.V.
www.funkfreundelandshut.de

 


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