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Subj: Neue CB-Funk-Allgemeinzuteilung ab 1. April 2016
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16.03.2016

Neue CB-Funk-Allgemeinzuteilung ab 1. April 2016

Die Bundesnetzagentur hat am 16. März 2016 in ihrem Amtsblatt Nr. 5 eine neue
Allgemeinzuteilung für den CB-Funk veröffentlicht. Die neue Allgemeinzuteilung
tritt am 1. April 2016 in Kraft. Sie ist - wie üblich - auf zehn Jahre
befristet.

Hier die wichtigsten Änderungen:

    Die bisherige Angabe der zulässigen Betriebsart "Simplex (Wechselsprechen
auf einer Frequenz)" ist ersatzlos entfallen.

    Die Kanäle 40 und 41 dürfen nicht mehr für die "Übertragung digitaler
Daten" genutzt werden, sondern (zusätzlich zu "normaler" Sprachübertragung) für
die "Sprachübertragung über unbemannte automatisch arbeitende CB-Funkanlagen".

    Die Sprachübertragung zwischen CB-Funkgeräten über "unbemannte automatisch
arbeitende CB-Funkanlagen" muss nicht zwingend über das Internet erfolgen. Der
Sender der automatischen Funkanlage soll seine Aussendung spätestens drei
Sekunden nach dem Ende der Übertragung beenden.

    Eine "unbemannte automatisch arbeitende CB-Funkanlage" darf nur nach
vorheriger Registrierung mit einer von der BNetzA vergebenen Kennung betrieben
werden. Die Kennung muss bei Beginn jeder Aussendung und während des
Funkverkehrs mindestens alle zehn Minuten ausgesendet werden. Die bisherige
alternative Möglichkeit, statt der Kennung die Daten des Verantwortlichen im
Klartext zu übertragen, ist entfallen.

    Die Beschränkung, dass nur Richtantennen mit horizontaler Polarisation
benutzt werden dürfen, ist ersatzlos entfallen.

    Das generelle Verbot von Rundsprüchen wurde aufgehoben. Rundsprüche sind
jetzt erlaubt, wenn sie "rein informativen Charakter" haben, mit einem
Bestätigungsverkehr verbunden sind und keine Daueraussendungen darstellen.

Die übrigen Änderungen sind weitgehend redaktioneller Art.

Bereits im Oktober 2015 hatte die BNetzA einen Entwurf der neuen
Allgemeinzuteilung veröffentlicht und interessierten Funkfreunden die
Möglichkeit geboten, den Entwurf zu kommentieren (das Funkmagazin berichtete).
Daraufhin gingen 17 Kommentare bei der Behörde ein, von denen zwölf von den
Einsendern zur Veröffentlichung freigegeben wurden. Zu den Einwänden der
Einsender hat die Behörde ausführlich Stellung genommen.

Die neue CB-Allgemeinzuteilung sowie die eingegangenen Kommentare und die
Stellungnahme der Behörde dazu können im Internet unter
http://tinyurl.com/cb-allgemeinzuteilung-2016 heruntergeladen werden.

- wolf -

© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de

Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien
(z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.

Quelle: http://www.funkmagazin.de/160316.htm
 


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