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DHH841 > FUNK     08.07.15 15:24l 44 Lines 1907 Bytes #999 (360) @ FFL
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Subj: BNetzA: Vertriebsverbot für Endstufe "KL 203" zurückgenommen
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BNetzA: Vertriebsverbot für Endstufe "KL 203" zurückgenommen

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat im Juni 2015 ein Vertriebsverbot für die
Endstufe "KL 203" des italienischen Herstellers "RM Italy" zurückgenommen. Das
berichtet Rechtsanwalt Michael Riedel auf seiner Homepage.

Dem Bericht zufolge hatte die BNetzA im August 2014 einem "Großhändler in
Nordrhein-Westfalen" untersagt, die besagte Endstufe zu vertreiben. Sie
begründete dies damit, dass die Endstufe nicht den Anforderungen der
europäischen "R&TTE-Richtlinie" 1999/5/EG entsprochen haben soll. 

Der Großhändler war mit dem Vertriebsverbot nicht einverstanden und erhob -
nach erfolglosem Widerspruch - im Dezember 2014 Klage beim Verwaltungsgericht
Köln. Noch bevor es zur Verhandlung kam, nahm die BNetzA im Juni 2015 das
Vertriebsverbot zurück - ebenso alle damit verbundenen Gebührenbescheide.
Daraufhin stellte das Gericht das Verfahren auf Kosten der Behörde ein.

Die Rücknahme des Vertriebsverbots betrifft nur den besagten Großhändler und
gilt nicht "automatisch" für andere derartige Fälle. Die BNetzA hatte zuvor
offenbar auch anderen Händlern den Vertrieb der Endstufe "KL 203" untersagt.
Rechtsanwalt Riedel weist darauf hin, dass solche Vertriebsverbote
"Dauerverwaltungsakte" sind, die "ihre Wirkung auch bei Änderung der Sach- und
Rechtslage" nicht verlieren. Händler, die das Vertriebsverbot haben
bestandskräftig werden lassen, seien weiterhin daran gebunden. Nur unter sehr
engen Voraussetzungen könne man von der Behörde die Rücknahme des Verbotes
verlangen.

- wolf -

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/080715.htm

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