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DHH841 > FUNK     19.08.14 15:06l 77 Lines 2955 Bytes #999 (360) @ FFL
BID : J8ODBO841007
Read: GAST
Subj: Re: Powerline-Störungen: Klage eines Funkamateurs
Path: FFLB0X<DBO841
Sent: 140819/1300z @:DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU [Weng JN68EP] OBcm1.07b11 LT:360
From: DHH841 @ DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU (Hans)
To:   FUNK @ FFL
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Update vom 18.08.2014:

Zu dem vorgenannten Fall erreichte uns eine Anmerkung von Rechtsanwalt Michael
Riedel, die wir nachfolgend gern wiedergeben:

"Ein anderes Urteil hätte bei dem Sachvortrag und der Sachlage kaum ergehen
können. Bereits beim ersten Lesen des Urteils offenbart sich auf Seiten des
Klägers eine erschreckende Unkenntnis des gesamten, in Betracht kommenden
materiellen Rechts, insbesondere fehlende prozessrechtliche Erfahrung in diesem
besonderen Rechtsgebiet des Verwaltungsrechts. 
Schliesslich wird ebenso deutlich, dass eine unzureichende, gar laienhafte
Darlegung und Würdigung des Störfallszenarios aus physikalischer Sicht zu der
Entscheidung geführt haben.“


>From: DHH841 @ DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU (Hans)
>To:   FUNK @ FFL
>X-Info: Sent with login password
>
>Powerline-Störungen: Klage eines Funkamateurs abgewiesen
>
>Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof hat am 3. Juli 2014 die
Klage
>eines Funkamateurs auf Beseitigung von Powerline-Störungen abgewiesen. Das
>teilte das Gericht in einer Pressemitteilung am 12. August 2014 mit.
>
>Ein Funkamateur aus Mannheim hatte gegen die Bundesnetzagentur geklagt. Er
gab
>an, seine Amateurfunkanlage und der Empfang von Rundfunk auf Kurzwelle werde
>erheblich durch Powerline-Modems eines Unternehmens gestört, das
Internetzugang
>über das Stromnetz anbietet. Die Bundesnetzagentur solle dazu verurteilt
>werden, Maßnahmen zur Störungsbeseitigung gegen das Unternehmen zu ergreifen.
>
>Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte die Klage zuvor abgewiesen. Daraufhin
>ging der Funkamateur in die Berufung.
>
>Der Verwaltungsgerichtshof als Berufungsinstanz holte das Gutachten eines
>Sachverständigen ein. Dieser nahm Messungen in der Wohnung des Funkamateurs
>vor.
>
>Vor Gericht erklärte der Sachverständige, er habe in der Wohnung "keine
>PLC-typischen Störungen festgestellt". "Einige Kurzwellensender" - so heißt
es
>in der Pressemitteilung des Gerichts - "seien ohne erhebliche Störungen zu
>empfangen gewesen. Die übrigen seien allein wegen ihrer geringen Feldstärke
>nicht zu empfangen gewesen, nicht jedoch wegen Auswirkungen der PLC-Anlage.
>Beim Empfang des Amateurfunks sei nur auf einer Frequenz ein Grenzwert
>überschritten worden. Dies betreffe jedoch nicht den gesamten Frequenzbereich
>und sei nur eine punktuelle Störung".
>
>Daraufhin wies das Gericht die Klage ab. Revision zum
Bundesverwaltungsgericht
>wurde nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung kann der Betroffene
innerhalb
>eines Monats Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erheben.
>
>Aktenzeichen: 1 S 234/11
>
>- wolf -
>
>© FM-FUNKMAGAZIN
>www.funkmagazin.de
>
>Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche
Medien
>(z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.
>
>--
>
>Quelle: http://www.funkmagazin.de/120814.htm
>
>73 de Hans!
 


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