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DHH841 > FUNK     12.08.14 19:38l 51 Lines 2120 Bytes #999 (360) @ FFL
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Subj: Powerline-Störungen: Klage eines Funkamateurs abgewiesen
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Powerline-Störungen: Klage eines Funkamateurs abgewiesen

Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof hat am 3. Juli 2014 die Klage
eines Funkamateurs auf Beseitigung von Powerline-Störungen abgewiesen. Das
teilte das Gericht in einer Pressemitteilung am 12. August 2014 mit.

Ein Funkamateur aus Mannheim hatte gegen die Bundesnetzagentur geklagt. Er gab
an, seine Amateurfunkanlage und der Empfang von Rundfunk auf Kurzwelle werde
erheblich durch Powerline-Modems eines Unternehmens gestört, das Internetzugang
über das Stromnetz anbietet. Die Bundesnetzagentur solle dazu verurteilt
werden, Maßnahmen zur Störungsbeseitigung gegen das Unternehmen zu ergreifen.

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte die Klage zuvor abgewiesen. Daraufhin
ging der Funkamateur in die Berufung.

Der Verwaltungsgerichtshof als Berufungsinstanz holte das Gutachten eines
Sachverständigen ein. Dieser nahm Messungen in der Wohnung des Funkamateurs
vor.

Vor Gericht erklärte der Sachverständige, er habe in der Wohnung "keine
PLC-typischen Störungen festgestellt". "Einige Kurzwellensender" - so heißt es
in der Pressemitteilung des Gerichts - "seien ohne erhebliche Störungen zu
empfangen gewesen. Die übrigen seien allein wegen ihrer geringen Feldstärke
nicht zu empfangen gewesen, nicht jedoch wegen Auswirkungen der PLC-Anlage.
Beim Empfang des Amateurfunks sei nur auf einer Frequenz ein Grenzwert
überschritten worden. Dies betreffe jedoch nicht den gesamten Frequenzbereich
und sei nur eine punktuelle Störung".

Daraufhin wies das Gericht die Klage ab. Revision zum Bundesverwaltungsgericht
wurde nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung kann der Betroffene innerhalb
eines Monats Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erheben.

Aktenzeichen: 1 S 234/11

- wolf -

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/120814.htm

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