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FFLB0X

[FFL-B0X]

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DHH841 > FUNK     10.12.11 11:51l 96 Lines 3353 Bytes #999 (360) @ DEU
BID : ACLDBO841017
Read: GAST
Subj: Re: Neue CB-Allgemeinzuteilung: 12 Watt SSB offiziell freigegeben
Path: FFLB0X<DBO841
Sent: 111210/0949z @:DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU [Weng JN68EP] OBcm1.07b5 LT:360
From: DHH841 @ DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU (Hans)
To:   FUNK @ DEU
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Update vom 08.12.2011:

Bei der BNetzA sind nach eigenen Angaben im Vorfelde 15 Stellungnahmen zum
Entwurf der geänderten CB-Allgemeinzuteilung eingegangen. Auf
http://tinyurl.com/bnetza-cb-stellungnahme stellt die Behörde dar, wie sie mit
den in den Stellungnahmen enthaltenen Anregungen und Forderungen verfahren
ist.

--

Quelle: http://www.funkmagazin.de/071211.htm

73 de Hans! 


>From: DHH841 @ DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU (Hans)
>To:   FUNK @ DEU
>X-Info: Sent with login password
>
>Neue CB-Allgemeinzuteilung: 12 Watt SSB offiziell freigegeben
>
>Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 7. Dezember 2011 mit Verfügung 77/2011
>eine geänderte Allgemeinzuteilung für den CB-Funk veröffentlicht.
>
>Hier die wichtigsten Änderungen:
>
>Die höchstzulässige Strahlungsleistung wurde auf 4 Watt in der Modulationsart
>AM und 12 Watt (PEP) in der Modulationsart SSB angehoben. An der
>höchstzulässigen Strahlungsleistung für die Modulationsart FM (4 Watt) hat
sich
>nichts geändert. Die Strahlungsleistung wird wie bisher in ERP (äquivalente
>Strahlungsleistung, bezogen auf einen Lambda-1/2-Dipol) bemessen. 
>
>Ersatzlos entfallen ist die bisherige Angabe zur maximal zulässigen
>Senderausgangsleistung an der Antennenbuchse des Funkgerätes, die bisher
>hilfsweise dazu diente, die "messtechnische Überprüfung praxisgerecht zu
>erleichtern". Ebenfalls entfallen ist die Anmerkung, dass die BNetzA davon
>ausgeht, dass Rundstrahlantennen keinen Gewinn gegenüber einem Dipol
aufweisen.
>
>
>Geändert wurde der Passus über den Betrieb von Richtantennen: Er lautete in
der
>alten Fassung (Zitat):
>"Bei der Verwendung von Antennen mit Gewinn (Richtantennen), nur in der
>horizontalen Ebene, gilt der Grenzwert von 4 Watt abweichend von § 2 Nr. 1
für
>die der Antenne zugeführte Leistung." (Zitatende)
>
>In der neuen, jetzt geltenden Fassung lautet dieser Passus (Zitat):
>"Bei der Verwendung von Antennen mit Gewinn (Richtantennen) gilt der
Grenzwert
>aus § 2 Nr. 1 für die maximal zulässige äquivalente Strahlungsleistung. Dabei
>dürfen nur horizontal polarisierende Richtantennen verwendet werden." (Zitat
>Ende)
>(Anmerkung Red. Funkmagazin: In "§ 2 Nr. 1" sind die Grenzwerte 4 bzw. 12
Watt
>festgelegt.)
>
>An den übrigen Vorschriften für den CB-Funk hat sich nichts geändert.
>Unverändert geblieben ist auch der Hinweis, dass für ortsfeste Funkanlagen
mit
>einer Strahlungsleistung ab 10 Watt EIRP eine Standortbescheinigung
>erforderlich ist.
>
>Im September 2011 hatte die BNetzA einen Entwurf zur Änderung der
>CB-Allgemeinzuteilung veröffentlicht (das Funkmagazin berichtete). Mit der
>jetzt veröffentlichten Allgemeinzuteilung ist die Behörde weitgehend diesem
>Entwurf gefolgt. Sie hat offensichtlich alle Einwände von CB-Funk-Nutzern,
die
>eine praxisgerechtere Ausgestaltung der CB-Allgemeinzuteilung gefordert
hatten,
>ignoriert.
>
>Die geänderte CB-Allgemeinzuteilung kann im Internet unter
>http://tinyurl.com/cb-allgemeinzuteilung-2011 heruntergeladen werden.
>
>- wolf -
>
>© FM-FUNKMAGAZIN
>www.funkmagazin.de
>
>Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche
Medien
>(z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.
>
>--
>
>Quelle: http://www.funkmagazin.de/071211.htm
>
>73 de Hans!
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