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DHH841 > FUNK     07.12.11 21:31l 66 Lines 2802 Bytes #999 (360) @ DEU
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Subj: Neue CB-Allgemeinzuteilung: 12 Watt SSB offiziell freigegeben
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Neue CB-Allgemeinzuteilung: 12 Watt SSB offiziell freigegeben

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 7. Dezember 2011 mit Verfügung 77/2011
eine geänderte Allgemeinzuteilung für den CB-Funk veröffentlicht.

Hier die wichtigsten Änderungen:

Die höchstzulässige Strahlungsleistung wurde auf 4 Watt in der Modulationsart
AM und 12 Watt (PEP) in der Modulationsart SSB angehoben. An der
höchstzulässigen Strahlungsleistung für die Modulationsart FM (4 Watt) hat sich
nichts geändert. Die Strahlungsleistung wird wie bisher in ERP (äquivalente
Strahlungsleistung, bezogen auf einen Lambda-1/2-Dipol) bemessen. 

Ersatzlos entfallen ist die bisherige Angabe zur maximal zulässigen
Senderausgangsleistung an der Antennenbuchse des Funkgerätes, die bisher
hilfsweise dazu diente, die "messtechnische Überprüfung praxisgerecht zu
erleichtern". Ebenfalls entfallen ist die Anmerkung, dass die BNetzA davon
ausgeht, dass Rundstrahlantennen keinen Gewinn gegenüber einem Dipol aufweisen.


Geändert wurde der Passus über den Betrieb von Richtantennen: Er lautete in der
alten Fassung (Zitat):
"Bei der Verwendung von Antennen mit Gewinn (Richtantennen), nur in der
horizontalen Ebene, gilt der Grenzwert von 4 Watt abweichend von § 2 Nr. 1 für
die der Antenne zugeführte Leistung." (Zitatende)

In der neuen, jetzt geltenden Fassung lautet dieser Passus (Zitat):
"Bei der Verwendung von Antennen mit Gewinn (Richtantennen) gilt der Grenzwert
aus § 2 Nr. 1 für die maximal zulässige äquivalente Strahlungsleistung. Dabei
dürfen nur horizontal polarisierende Richtantennen verwendet werden." (Zitat
Ende)
(Anmerkung Red. Funkmagazin: In "§ 2 Nr. 1" sind die Grenzwerte 4 bzw. 12 Watt
festgelegt.)

An den übrigen Vorschriften für den CB-Funk hat sich nichts geändert.
Unverändert geblieben ist auch der Hinweis, dass für ortsfeste Funkanlagen mit
einer Strahlungsleistung ab 10 Watt EIRP eine Standortbescheinigung
erforderlich ist.

Im September 2011 hatte die BNetzA einen Entwurf zur Änderung der
CB-Allgemeinzuteilung veröffentlicht (das Funkmagazin berichtete). Mit der
jetzt veröffentlichten Allgemeinzuteilung ist die Behörde weitgehend diesem
Entwurf gefolgt. Sie hat offensichtlich alle Einwände von CB-Funk-Nutzern, die
eine praxisgerechtere Ausgestaltung der CB-Allgemeinzuteilung gefordert hatten,
ignoriert.

Die geänderte CB-Allgemeinzuteilung kann im Internet unter
http://tinyurl.com/cb-allgemeinzuteilung-2011 heruntergeladen werden.

- wolf -

© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de

Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien
(z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.

--

Quelle: http://www.funkmagazin.de/071211.htm

73 de Hans!
 


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