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DHH841 > FUNK 29.09.11 22:44l 53 Lines 2000 Bytes #999 (360) @ BAY
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Subj: Mieter muss Einbau eines "funkbasierten Ablesegeräts" dulden
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Mieter muss Einbau eines "funkbasierten Ablesegeräts" dulden
Ein Mieter muss den Einbau eines "funkbasierten Ablesegeräts" in der von ihm
gemieteten Wohnung dulden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 28. September
2011 entschieden.
Geklagt hatte eine Vermieterin, der ein Mehrfamilienhaus gehört. Im Rahmen
eines Regelaustausches wollte die Vermieterin die in den Wohnungen
installierten Zähler für Wärme, Kalt- und Warmwasser durch funkbasierte
Ablesegeräte ersetzen. Eine Mieterin verweigerte den Austausch mit der
Begründung, dass sie in ihrer Wohnung kein mit Funk arbeitendes System haben
wolle.
Nachdem die Gerichte der Vermieterin in den Vorinstanzen Recht gaben, legte die
Mieterin Revision zum BGH ein.
Der BGH berief sich bei seiner ablehnenden Entscheidung auf § 4 Abs. 2 der
Heizkostenverordnung und auf § 554 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
In § 4 Abs. 2 der Heizkostenverordnung ist u.a. festgelegt, dass der
Gebäudeeigentümer "die Räume mit Ausstattungen zur Verbrauchserfassung zu
versehen [hat]; die Nutzer haben dies zu dulden." Dies gilt nach Auffassung des
BGH auch "für den Austausch noch funktionstüchtiger Messgeräte durch modernere
Systeme".
In § 554 BGB heißt es u.a.: "Maßnahmen zur Verbesserung der Mietsache, zur
Einsparung von Energie oder Wasser oder zur Schaffung neuen Wohnraums hat der
Mieter zu dulden (...)". Nach Auffassung des Gerichts kann ein Einbau von
Funkzählern "den Wert der Wohnung erhöhen, wenn diese zum Zwecke der Ablesung
nicht betreten werden muss".
Siehe dazu auch eine Pressemtteilung des BGH unter
http://tinyurl.com/bgh-funkzaehler
Aktenzeichen: VIII ZR 326/10
- wolf -
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Quelle: http://www.funkmagazin.de/290911.htm
73 de Hans!
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