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Herbsttagung der DFA in Langenhagen (Rückblick)
Am 24. September 2011 fand in Langenhagen bei Hannover die Herbsttagung der
Deutschen Funk-Allianz (DFA) statt.
An der Veranstaltung nahmen acht stimmberechtigte Delegierte ("Abgeordnete")
aus vier Mitgliedsvereinigungen sowie zwei Fördermitglieder teil. Außerdem
waren zahlreiche Gäste anwesend, darunter kurzzeitig der stellvertretende
Bürgermeister der Stadt Langenhagen, Willi Minne. Insgesamt waren mehr als 30
Personen erschienen. Gastgeber war der Funkstammtisch Langenhagen.
Freddy Sternkopf vom Funkstammtisch Langenhagen begrüßte die Teilnehmer mit
launigen Worten. Der stellvertretende Bürgermeister der Stadt Langenhagen,
Willi Minne, sprach ein kurzes Grußwort, in dem er die Bedeutung der Stadt
Langenhagen hervorhob.
Der Vorsitzende der DFA, Hans Bestobka bedankte sich für die sehr gute
Zusammenarbeit mit dem Ehrenvorsitzenden Harald Westermann, der ihn mit Rat und
Tat unterstütze. Er freute sich über die rege Teilnahme an der Versammlung und
insbesondere über die Aufnahme von fünf neuen Mitgliedern.
Die stellvertretende Vorsitzende Angela Steingräber fand scharfe Worte: Der
Vorstand habe nicht richtig arbeiten können, weil ihm wichtige Papiere fehlten,
um tätig zu werden. Außerdem sei der Informationsfluss seitens der Mitglieder
immer noch sehr dürftig. Auch die Arbeit innerhalb des Vorstands sei schlecht.
Es sei zu überlegen, ob Vorstandsmitglieder nicht zwei Ämter übernehmen
könnten; dazu sei jedoch eine Satzungsänderung erforderlich.
Hans Bestobka erwähnte kurz - ohne Namensnennung - den Fall eines ehemaligen
DFA-Vorstandsmitglieds, der im Internet einer angeblichen Urkundenfälschung
bezichtigt wurde. Hans Bestobka erklärte dazu, dass die DFA derzeit keinen
Grund sehe, in dieser Sache tätig zu werden. Es handele sich um eine
Privatangelegenheit des Betroffenen; der Verein habe damit nichts zu tun.
Der Ehrenvorsitzende der DFA, Harald Westermann, verlas den Kassenbericht, aus
dem hervorging, dass die Finanzlage der DFA stabil ist. Der Bericht wurde von
Walter Nehrenheim erstellt, der an der Tagung nicht teilnehmen konnte. Walter
Nehrenheim war im Mai 2011 kommissarisch als Kassenwart eingesetzt worden,
nachdem der damalige Kassenwart Kurt Lorsbach sein Amt aufgegeben hatte.
Die zunächst angedachte Wahl eines neuen Kassenwarts konnte nicht stattfinden,
weil sie in der Einladung nicht formgerecht angekündigt war. Daraufhin wurde
der Dortmunder Funkfreund Lothar Lotz vom Vorstand als kommissarischer
Kassenwart eingesetzt.
Ein Antrag von Freddy Sternkopf, bei dem es um eine organisatorische
Dezentralisierung der DFA ging, wurde zurückgestellt, weil der Inhalt vom
Antragsteller aus Zeitgründen noch nicht ausformuliert werden konnte.
Eine kurze Diskussion gab es um das DFA-Mitglied Ralph Finger. Ihm droht wegen
dreimaliger Nichtzahlung des Vereinsbeitrags der Ausschluss. Über den
Ausschluss und die Durchsetzung finanzieller Forderungen soll nun -
möglicherweise unter Hinzuziehung des Vereins-Anwalts - beraten werden. Ralph
Finger hatte auf einer DFA-Tagung im März 2009 für Aufsehen gesorgt, als er
ankündigte, eine von ihm gegründete "Trucker Gateway Federation" wolle entlang
der Autobahnen ein Netz von eQSO-Gateways aufbauen. Dieses Projekt wurde nie
realisiert; es stellte sich heraus, dass die DFA von Ralph Finger offenbar
getäuscht worden war. Freddy Sternkopf erklärte dazu, dass eine "Trucker
Gateway Federation" in der damals behaupteten Form nie existent gewesen sei.
Breiten Raum nahm die Diskussion um den Entwurf einer geänderten
Allgemeinzuteilung für den CB-Funk ein. Der "Ehrenbeirat" der DFA, Mathias
Czaja, erläuterte die Problematik, dass die höchstzulässige Leistung im CB-Funk
in der rechnerischen Größe "ERP" festgelegt ist. Weil sich der ERP-Wert aus der
Senderausgangsleistung plus dem Gewinn der Antennenanlage (in dBd) ergibt,
dürfe (bei einer Senderausgangsleistung von 4 Watt) die Antenne nur null dBd
"Gewinn" aufweisen, um den Wert von 4 Watt ERP einzuhalten. Weil jedoch die
meisten Stationsantennen einen höheren Gewinn aufweisen, seien viele
CB-Funkanlagen schon heute nicht vorschriften-konform. Bisher habe sich niemand
darum gekümmert; mit der Einführung von 12 Watt SSB könne sich dies jedoch
ändern.
Um die Vorschriften genau einzuhalten, müssten entweder sehr kurze Antennen
ohne Gewinn benutzt werden oder extrem lange Antennenkabel, die durch ihre
Dämpfung das an der Antenne anliegende Signal auf das nötige Maß reduzieren.
Denkbar sei auch die Verwendung von zwei Antennen - einer gewinnbringenden
Empfangs-Antenne und einer Sende-Antenne ohne Gewinn, um den ERP-Wert
einzuhalten.
Der Pressesprecher der DFA, Hans-Werner Hoppe, verteilte dazu eine Tabelle und
Diagramme, aus denen hervorgeht, welche ERP- und EIRP-Werte sich - abhängig von
der Kabellänge - bei Senderausgangsleistungen von 4 und 12 Watt ergeben.
Mathias Czaja sprach auch das Thema "Standortbescheinigung" an. Eine solche
Standortbescheinigung ist für ortsfeste Funkanlagen mit einer
Strahlungsleistung ab 10 Watt EIRP erforderlich (Ausnahme: Amateurfunkstellen).
Durch die zu erwartende 12-Watt-SSB-Regelung ist dieses Thema für CB-Funker
wieder in den Blickpunkt gerückt. Mathias Czaja hält es für nicht
ausgeschlossen, dass neben den einmaligen Kosten für die Ausstellung einer
Standortbescheinigung durch die BNetzA (Anmerkung der Red.: 165 Euro für die
Bewertung einer Antenne, wenn keine Messungen erforderlich sind) später
möglicherweise auch jährliche Beiträge erhoben werden. Problematisch sei auch,
dass die Standorte solcher Funkanlagen in der Standort-Datenbank der BNetzA
erfasst werden und damit öffentlich abrufbar sind.
Wolfgang Fricke vom Funkmagazin erklärte, dass die Bemessung der
Strahlungsleistung in "ERP" im CB-Funk nicht neu sei; es gebe sie bereits seit
dem Jahre 2003. Bedenklich sei, dass im Entwurf der neuen Allgemeinzuteilung
die bisherige "hilfsweise" Angabe der zulässigen Senderausgangsleistung an der
Antennenbuchse des Geräts entfallen sei; außerdem sei die Fußnote, dass die
BNetzA bei Rundstrahlantennen grundsätzlich von null dBd Gewinn ausgeht, im
Entwurf nicht mehr vorhanden. Der Hinweis, dass bei Verwendung von
Richtantennen nicht der ERP-Wert, sondern die der Antenne tatsächlich
zugeführte Leistung gilt, sei im Entwurf extrem missverständlich formuliert;
hier müsse unbedingt nachgebessert werden. Die Erfordernis einer
Standortbescheinigung sei bei CB-Funkanlagen praxisfremd und
unverhältnismäßig.
Die BNetzA hatte um Kommentierung ihres Entwurfs gebeten. Mathias Czaja wird
für die DFA eine solche Kommentierung ausarbeiten und die DFA will diese
fristgerecht bei der BNetzA einreichen.
Freddy Sternkopf ehrte abschließend 16 besonders aktive Teilnehmer des
Sprachfunknetzwerks eQSO-CBPMR: Acht Mitarbeiter des wöchentlichen
eQSO-CBPMR-Funkspruchs und acht Teilnehmer einer "Nachteulen-Runde" erhielten
je eine dekorativen Urkunde. Harald Westermann wurde mit dem Titel
"Ehren-Nachteule" ausgezeichnet :-)
Die nächste Tagung der Deutschen Funk-Allianz wird voraussichtlich im Rahmen
eines CB-Funkertreffens in Lauchhammer (Brandenburg) stattfinden.
- wolf -
© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de
Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien
(z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.
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Quelle: http://www.funkmagazin.de/250911.htm
73 de Hans!
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