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DFA kritisiert geplante europäische 12-Watt-SSB-Regelung
Die Deutsche Funk-Allianz (DFA) hat sich kritisch zu Plänen der CEPT geäußert
hat, die unter anderem vorsehen, die höchstzulässige Sendeleistung von
SSB-Aussendungen im CB-Funk europaweit auf 12 Watt (PEP) festzulegen.
Die DFA beruft sich bei ihrer Kritik ausschließlich auf die Meinung ihres
"Beirats für Recht und Technik", Mathias Czaya. Czaya vertritt u.a. die
Auffassung, dass es bei einer Heraufsetzung der zulässigen Sendeleistung zu
Störungen in Geräten der Unterhaltungselektronik und auf den Rückkanälen von
Kabel-Internet-Betreibern kommen könnte. Auch "Bürgerinitiativen gegen
Mobilfunkstrahlung" könnten sich gegen CB-Funker wenden. Vermeintliche
gesundheitliche Beeinträchtigungen würden dann "standortbekannten CB-Funkern
mit der höheren Sendeleistung angelastet". Ein "neues Problem" sieht Mathias
Czaya in den "eigenen Standortdaten", die seiner Auffassung nach "im
Zentral-Kataster der Bundesnetzagentur für jedermann abrufbar sein könnten".
Insgesamt befürchtet die DFA,. dass (Zitat:) "durch die Zunahme der
potentiellen Kläger (...) eine Klagewelle wie auch ein möglicher finanzieller
Ruin auf die betroffenen hobbytreibenden CB-Funker aufkommen kann".
Weitere Kritikpunkte befassen sich auf die Störfestigkeit der Bordelektronik
von Kraftfahrzeugen und mit der - nach Auffassung der DFA - unfallträchtigen
Bedienung von SSB-Geräten während der Fahrt.
Der vollständige Beitrag der DFA ist unter http://tinyurl.com/dfa-ssb-kritik zu
finden.
Worum geht es bei der von der DFA kritisierten Projekt? Es geht darum,
europaweit einheitliche ("harmonisierte") Vorschriften für den CB-Funk zu
schaffen, die auch AM und SSB umfassen. Bisher gibt es eine solche europäische
Regelung nur für den CB-Funk mit 40-Kanal-Geräten in der Modulationsart FM (mit
sog. "CEPT-Geräten"). Schrittmacher der Reform sind u.a. die Bundesnetzagentur
und die "ECBF Brüssel" sowie die CB-Funk-Hersteller Alan und Stabo. Das
europäische Normungsinstitut ETSI hat bereits die CB-Funk-Normen überarbeitet
und dazu einen sog. "Technical Report" erstellt, der im Internet unter
http://tinyurl.com/TR102626 abgerufen werden kann. Nun müssen sich die in der
CEPT zusammengeschlossenen europäischen Fernmeldeverwaltungen auf eine
gemeinsame Entscheidung einigen und diese dann anschließend in ihren Ländern in
nationales Recht umsetzen. Dieser Prozess ist langwierig und kann noch längere
Zeit in Anspruch nehmen. Die CB-Hersteller haben ein großes Interesse an einer
einheitlichen europäischen CB-Regelung, weil dadurch die Prüfverfahren für die
Konformitätsbescheinigung und das "Inverkehrbringen" der Geräte erheblich
vereinfacht werden. CB-Funker in Ländern, in denen bisher nur reine FM-Geräte
erlaubt sind (z.B. Österreich), erhoffen sich von der neuen Regelung eine
Erweiterung ihrer technischen Möglichkeiten.
In Deutschland ist die Modulationsart SBB im CB-Funk seit Mai 2002 mit einer
Sendeleistung von 4 Watt (PEP) erlaubt (das Funkmagazin berichtete). In Spanien
und Polen ist SSB bereits seit längerer Zeit mit 12 Watt (PEP) freigegeben.
Eine Zunahme von Störungen durch SSB-Aussendungen ist bisher weder aus
Deutschland noch aus anderen EU-Ländern gemeldet geworden.
Mit der Diskussion um die SSB-Sendeleistungserhöhung ist auch die deutsche
"10-Watt-EIRP-Regelung" wieder in den Blickpunkt gerückt, die in der
"Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer
Felder" festgelegt ist. Diese Regelung besagt, dass eine ortsfeste Funkanlage
mit einer Strahlungsleistung ab 10 Watt EIRP nur dann in Betrieb genommen
werden darf, wenn die Bundesnetzagentur dafür eine sog. "Standortbescheinigung"
ausgestellt hat (Ausnahme: Amateurfunkanlagen). In der Standortbescheinigung
sind Mindestabstände rund um die Antenne verzeichnet, die Personen einhalten
müssen, damit sie (nach Ansicht des Behörde) nicht durch elektromagnetische
Wellen geschädigt werden. Der EIRP-Wert ist eine theoretische Rechengröße, die
sich aus der Senderausgangsleistung und dem Gewinn der Antennenanlage (bezogen
auf eine theoretische punktförmige Antenne) ergibt. Ein Wert von 10 Watt EIRP
wird bereits von herkömmlichen CB-Funkanlagen mit einer Senderausgangsleistung
von 4 Watt erreicht, wenn die Antennenanlage einen Gewinn von knapp 4 dBi
aufweist. Das Ausstellen einer Standortbescheinigung ist kostenpflichtig. Die
Bearbeitung des Antrags kostet derzeit 73 Euro, jede zu bewertende Antenne 92
Euro (im Falle einer Funkanlage mit einer Antenne also insgesamt 165 Euro.),
sofern keine Messungen vor Ort anfallen. Jährliche Beiträge werden nicht
erhoben. Die Standorte von Funkanlagen mit Standortbescheinigung sind in einer
Datenbank der BNetzA gespeichert und können - anonymisiert und mit einer
Ungenauigkeit von bis zu 80 Metern - auf einer Karte im Internet unter
http://emf.bundesnetzagentur.de abgerufen werden. Adressdaten werden nicht
öffentlich bekanntgegeben, sondern nur Gemeinden, Kommunen und Landesbehörden
für deren örtlichen Zuständigkeitsbereich zugänglich gemacht.
- wolf -
© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de
Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien
(z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.
--
Quelle: http://www.funkmagazin.de/090110.htm
73 de Hans!
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