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DHH841 > AFU      23.10.10 14:45l 39 Lines 1637 Bytes #999 (360) @ BAY
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Subj: AG Sonthofen sieht Walki-Talkis als Mobilfunkgeräte an
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Gerichtsbeschluss
AG Sonthofen sieht Walki-Talkis als Mobilfunkgeräte an

22.10.10

Mit der Erkenntnis, dass es sich bei einem "Walki-Talki" um ein Mobilfunkgerät
handelt, hat das Amtsgericht Sonthofen ein Bußgeld gegen eine Autofahrerin
auferlegt, die am Steuer damit "telefoniert" habe. Der entsprechende Beschluss
mit dem Aktenzeichen 144 Js 5270/10 ist auf der Internetseite
openjur.de/u/56680.html nachzulesen. Rechtsanwalt K. Melchior aus Wismar
kommentiert das Urteil auf seiner Internetseite
(ra-melchior.blog.de/2010/10/21/rechtsbiegung-9727834/) unter anderem wie
folgt: "Dass ein Sprechfunkgerät zudem keine 'technische Weiterentwicklung von
Mobilfunkgeräten', sondern allenfalls deren Urform ist und der Gesetzgeber
dennoch ausdrücklich von 'Mobil- oder Autotelefon' aber eben nicht von
'Mobilfunkgerät' spricht, ficht das Gericht offensichtlich nicht an …" 

Vom Grundsatz her ist nach dem Wortlaut der Vorschrift in der
Straßenverkehrsordnung lediglich die Benutzung von Mobil- und Autotelefonen,
nicht aber die Benutzung und Bedienung von Funkgeräten verboten. Der Betrieb
eines Amateurfunkgerätes im Sinne des Amateurfunkgesetzes während der Fahrt mit
dem Auto ist daher also nicht nach der Straßenverkehrsordnung verboten. Fazit:
Man sollte zumindest vorsichtiger bei der Benutzung von Handfunkgeräten im Auto
sein.

--

Quelle: http://www.darc.de/aktuelles/details/article/ag-sonthofen-sieht-walki-
talkis-als-mobilfunkgeraete-an/

  * Mit freundlicher Genehmigung des DARC ins CB Packet-Radio übernommen *

73 de Hans!


 


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