|
DHH841 > AFU 06.09.13 18:38l 36 Lines 1629 Bytes #999 (360) @ FFL
BID : 69NDBO84102I
Read: GAST
Subj: RTA: Frequenzverordnung trat am 27. August in Kraft
Path: FFLB0X<DBO841
Sent: 130906/1638z @:DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU [Weng JN68EP] OBcm1.07b11 LT:360
From: DHH841 @ DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU (Hans)
To: AFU @ FFL
X-Info: Sent with login password
Runder Tisch Amateurfunk
Frequenzverordnung trat am 27. August in Kraft
06.09.13
Am 27. August ist im Bundesgesetzblatt die Frequenzverordnung veröffentlicht
worden und damit in Kraft getreten. Die bisherige Bezeichnung für die
entsprechende Verordnung trug den Namen
äFrequenzbereichszuweisungsplanverordnung“. Der Runde Tisch Amateurfunk (RTA)
hatte zu einer vorherigen Entwurfsfassung Stellung genommen. Diese wurde als
Vorstandsinformation Nr. 14/2012 am 12. November 2012 den DARC-Mitgliedern
bekannt gegeben. Es gab insgesamt sechs Anmerkungen des RTA, wovon letztlich
nur die Nr. 2 voll umgesetzt wurde. So wurde die Fußnote D80A dahingehend
korrigiert, dass die maximal zulässige Strahlungsleitung 1 Watt ERP beträgt. In
der Entwurfsfassung war von 1 Watt EIRP die Rede. Gegenüber der alten
Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung weist das neue Regelwerk den Bereich
472 bis 479 kHz neben dem Flugnavigationsfunkdienst und dem Mobilen
Seefunkdienst nun auch offiziell dem Amateurfunkdienst zu. Weiterhin ist der
Bereich 275 bis 3000 GHz neben dem Radioastronomiedienst, dem
Erderkundungsfunkdienst über Satelliten (passiv) und dem
Weltraumforschungsfunkdienst (passiv) nun auch dem Amateurfunkdienst
zugewiesen. Die Vorstandsinformation lesen Sie hier auf der DARC-Webseite unter
www.darc.de/aktuelles/vorstandsinformationen .
--
Quelle: http://www.darc.de/aktuelles/details/article/frequenzverordnung-
trat-am-27-august-in-kraft/
* Mit freundlicher Genehmigung des DARC ins Packet-Radio übernommen *
73 de Hans!
Lese vorherige Mail | Lese naechste Mail
| |