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Amateurfunk international
Neue Amateurfunkbestimmungen in Frankreich veröffentlicht
20.03.13
Im Gesetzblatt der Französischen Republik vom 07. März ist nach langem Warten
der Text der Verfügung der Telekommunikationsbehörde (ARCEP) Nr. 2012-1241 vom
2. Oktober 2012 veröffentlicht worden. Mit der Verordnung werden einige
gesetzliche Bestimmungen zum Amateurfunk in Frankreich geändert und damit den
französischen Funkamateuren erweiterte Betriebsmöglichkeiten eingeräumt.
Digitale Betriebsarten geöffnet
Den Funkamateuren, mit Ausnahme der Inhaber des Amateurfunkzeugnisses der
früheren Klasse 3, stehen jetzt alle digitalen Betriebsarten offen. Die
Beschränkungen auf bestimmte Betriebsarten (A2A, etc.) sind entfallen. Zudem
steht den Funkamateuren nun das gesamte 50-MHz-Band (50 bis 52 MHz) nach den
neuen Bestimmungen in Kontinentalfrankreich zur Verfügung. Ausgenommen sind die
Inhaber der alten Amateurfunkklasse 3. Die Sendeleistung ist auf 120 W
begrenzt. Mobiler Betrieb und die Installation von Baken und Relais sind
gestattet. Für den gesamten Funkverkehr gilt, dass das Rufzeichen bei Beginn
und Ende der Verbindung sowie mindestens alle 15 Minuten und bei
Frequenzwechsel zu nennen ist.
Die Nutzung von Echolink ist in der neuen Verordnung nicht geregelt. Nach dem
Wortlaut der Verordnung 2012-1241 fällt die Verknüpfung von
Amateurfunkstationen mit einem öffentlichen Netz nicht in die Zuständigkeit der
ARCEP, sondern in den Regelungsbereich des Ministeriums für elektronische
Kommunikation. Solange hier keine neue Regelung ergangen ist, darf Echolink
deshalb weiterhin nicht mit einem Sender oder einem Relais verbunden werden.
Empfangsseitig ist die Verbindung indessen erlaubt. Man kann also Datenpakete
empfangen und via Internet weiter verbreiten. Auch die Verbreitung von
empfangenen Signalen (WEBSDR) über das Internet ist gestattet.
Für deutsche Funkamateure der Klasse E ist enttäuschend, dass die französischen
Behörden die Änderung der Amateurfunkbestimmungen nicht genutzt haben, um die
ECC-Empfehlung (05)06 anzuerkennen. Ein Betrieb mit der Amateurfunkklasse E ist
in Frankreich deshalb weiterhin nicht möglich.
(Information von Helmut van Edig, DL3KBQ, Quelle : Webseiten REF-UNION und
Radio-Club de la Haute Île, Neuilly sur Marne)
--
Quelle: http://www.darc.de/mitglieder/aktuelles/details/article/neue-
amateurfunkbestimmungen-in-frankreich-veroeffentlicht/
* Mit freundlicher Genehmigung des DARC ins Packet-Radio übernommen *
73 de Hans!
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