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DHH841 > AFU      30.01.11 12:10l 146 Lines 7230 Bytes #999 (360) @ BAY
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Subj: Re: Bayern: Jagd auf mutmaßlichen Relais-Störer
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Die AGZ schreibt dazu im HamRadio 2day 362-2011 vom 30.01.2011
--------------------------------------------------------------

SELBSTJUSTIZ IN OBERBAYERN?
JAGD AUF MUTMASSLICHEN RELAISSTÖRER

(rps) FM – dem Funkmagazin – entnehmen wir die folgende Meldung:

"Funkamateure haben am 18. Januar 2011 im oberbayerischen Germering eine
'koordinierte Fuchsjagd' auf einen mutmaßlichen Störer des Zugspitzrelais DB0ZU
veranstaltet. Das geht aus einer 'Eilmeldung' hervor, die der Verantwortliche
des Zugspitzrelais, Peter Baier, DJ3YB, im 'Oberbayern-Rundspruch'
veröffentlicht hat.

Der Meldung zufolge haben die Teilnehmer dieser 'Fuchsjagd' auch eine Person
ausfindig gemacht, von der sie sich sicher sind, dass es sich um den gesuchten
Relaisstörer handelt. Diese Aktion – so heißt es in der Rundspruch-Meldung –
zeige deutlich, dass 'konzertierte Aktionen von engagierten und
fuchsjagderfahrenen OM letztendlich dazu führen, (...) dass sich kein
Relaisstörer mehr sicher fühlen kann'."

Die vollständige Meldung ist im "Oberbayern-Rundspruch" Nr. 3/2011 zu finden,
und zwar im Internet-Auftritt des DARC-Distriktes Oberbayern unter der
Navigation DL0BS und im Packet-Radio-Netz.


KOMMENTAR

(rps) Gleich vorweg: Störungen von Relaisfunkstellen sind durch das Gesetz
verboten. Vorsätzlich begangen sind sie zudem gegen die Gemeinschaft gerichtet
und aus Sicht der AGZ deshalb im klassischen Wortsinn asozial. Es ist dabei
egal, ob sie durch einen Funkamateur oder durch eine Person ohne
Amateurfunkgenehmigung verursacht werden. Der berichtete Vorgang im
oberbayerischen Germering ist dennoch nicht zu bejubeln oder gar zu feiern, wie
dies die dortige Rundspruchredaktion tut. Hier werden nämlich die
Grundprinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, vor allem die
Grundrechte und die Menschenwürde, regelrecht mit Füßen getreten.

Es fängt damit an, dass eine Gruppe in einem Verein organisierter Privatleute
hoheitliche und gesetzliche Aufgaben der Bundesnetzagentur erledigt.
Amtsanmaßung? Peilen und herausfinden, von wo Aussendungen herrühren und wer
der Verursacher ist, das darf doch jeder, werden Sie, lieber Leser oder Hörer,
jetzt bestimmt einwenden. Vielleicht – oder auch eher nicht, denn es gibt ein
in genau diese Richtung gehendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum
Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung und des damit
verbundenen Anspruchs des Bürgers, in Ruhe gelassen zu werden. 

Die Akteure beschränkten sich jedoch nicht allein aufs peilen: Sie spürten am
Ende eine Person auf, sie betraten deren Wohnung und sie stellten sie zur Rede.
Dazu der Oberbayernrundspruch: Die Peilungen "führten das Team in die oberste
Etage eines zweistöckigen Wohnblocks", wo man einen Rentner vorfand, der "keine
Amateurfunklizenz hat und einen 2-m-Amateurfunktransceiver betreibt, welcher
auf die Frequenz von DB0ZU eingestellt war". Man machte dem "verblüfften
Störer" klar, dass er bei der "erdrückenden Beweislage" im Wiederholungsfall
mit einer Anzeige zu rechnen hat.

In der Tat: Das waren keine Ermittlungen und auch keine Hoheitsmaßnahmen der
Bundesnetzagentur. Es waren so genannte "erfahrene Großraumfuchsjäger", die
sich zu einer gründlich vorbereiteten "koordinierten Fuchsjagd" trafen, in eine
Wohnung vordrangen, laut Rundspruchtext Begriffe wie "Tat", "erdrückende
Beweislage" und "gefasst" in den Mund nahmen und schließlich sogar mit Anzeige
drohten, falls der Rentner nicht das tut, was sie von ihm verlangten. Laut
Grundgesetz gilt jeder solange als unschuldig, bis seine Schuld durch ein
ordentliches Gericht rechtskräftig festgestellt wird. In Germering jedoch
definierte nicht etwa ein Gericht, sondern Funkamateure eine vermeintliche Tat
als "erdrückend bewiesen" – einfach so.

Es geht aber noch weiter: Einer der laut Oberbayernrundspruch beteiligten
Funkamateure heißt Peter und hat das Rufzeichen DK8TG. Nach Recherche der
Redaktion handelt es sich dabei um einen Mitarbeiter des Prüf- und Messdienstes
der Bundesnetzagentur. Egal, wie sich das Geschehen darstellt, ob als Aktion
von Privatleuten unter Beteiligung eines Mitarbeiters einer Ordnungsbehörde mit
Verfolgungsaufgaben, oder als hoheitliche Aktion der Bundesnetzagentur unter
Beteiligung von privaten Vereinsmitgliedern, in jedem Fall ist diese
Vermischung von staatlichen Aufgaben mit privaten Interessen unter beliebiger
Umgehung der Schutzrechte eines Betroffenen nicht rechtsstaatlich und geeignet,
konkret Betroffene einzuschüchtern und in Unsicherheit, Angst und Schrecken zu
versetzen sowie deren Menschenwürde zu verletzen. Der Betroffene wird im
Ergebnis zum Objekt einer Jagd gemacht. Es ist unverantwortlich, ein solches
Vorgehen durch Vereinsmitglieder zu bejubeln und sogar noch für die Zukunft
etablieren zu wollen. 

Der Zweck heiligt hier keinesfalls die Mittel: Die Verfolgung und Aufklärung
von Verstößen gegen das Telekommunikationsrecht ist ausschließlich und allein
die Aufgabe der Bundesnetzagentur – also allein die Aufgabe des Staates.
Jedwede Ambition privater Vereine, hier ebenfalls – zum Beispiel unter dem
Deckmantel einer so genannten "Peilgruppe" – tätig zu werden, ist nicht nur
rechtsstaatswidrig; es schadet darüber hinaus dem Ansehen des unabhängigen
Amateurfunkdienstes und auch dem Ansehen des Staates selbst, der sich seiner
hoheitlichen Aufgaben nicht entledigen, sie anderen nicht überlassen und dies
auch nicht durch Wegsehen hinnehmen darf. Private Frequenzpolizeien,
Bürgerwehren und Blockwarte zur organisierten Durchsetzung subjektiver
Interessen müssen endgültig und kategorisch der geschichtlichen Vergangenheit
Deutschlands angehören. So schwer das manchem Funktionär auch fallen mag: Ein
Verein ist keine Hilfstruppe des Staates. 

Ralph, DC5JQ

--

Quelle: http://www.agz-ev.de/hamradio2day/ausgaben/2011_362.html

73 de Hans!


>From: DHH841 @ DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU (Hans)
>To:   AFU @ BAY
>X-Info: Sent with login password
>
>Bayern: Jagd auf mutmaßlichen Relais-Störer
>
>Funkamateure haben am 18. Januar 2011 im oberbayerischen Germering eine
>"koordinierte Fuchsjagd" auf einen mutmaßlichen Störer des Zugspitz-Relais
>DB0ZU veranstaltet. Das geht aus einer "Eilmeldung" hervor, die der
>Verantwortliche des Zugspitz-Relais, Peter Baier, DJ3YB, im
>"Oberbayern-Rundspruch" veröffentlicht hat.
>
>Der Meldung zufolge haben die Teilnehmer dieser "Fuchsjagd" auch eine Person
>ausfindig gemacht, von der sie sich sicher sind, dass es sich um den
gesuchten
>Relais-Störer handelt. Diese Aktion - so heißt es in der Rundspruch-Meldung -
>zeige deutlich, dass (Zitat) "'konzertierte Aktionen' von engagierten und
>fuchsjagderfahrenen OM's letztendlich dazu führen, (...) dass sich kein
>Relaisstörer mehr sicher fühlen kann".
>
>Die vollständige Meldung ist im "Oberbayern-Rundspruch" Nr. 3 unter
>http://db0fhn.efi.fh-nuernberg.de:8080/cmd?cmd=READ+distrikt+9090 zu finden.
>
>- wolf -
>
>© FM-FUNKMAGAZIN
>www.funkmagazin.de
>
>Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche
Medien
>(z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.
>
>--
>
>Quelle: http://www.funkmagazin.de/250111.htm
>
>73 de Hans!
 


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