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Bundesgesetzblatt
Gebührentabelle für Amateurfunkprüfungen
Im Bundesgesetzblatt Nr. 256 vom 2. August ist unter Artikel 2 die
"Weitere Änderung der Besonderen Gebührenverordnung Telekommunikation"
erschienen. Sie regelt für den Amateurfunkdienst relevante Gebühren-
und Auslagentatbestände. So werden die Gebühren für Erstprüfungen nach
§§3 bis 7 AFuV wie folgt gestaffelt: Klasse N 68,00 €, Klasse E 73,50 €,
Klasse A 81,00 €. Für eine Wiederholungsprüfung nach §§3 bis 7 AFuV
fallen 42,50 € an. Die Gebühr erhöht sich für jeden wiederholten
Prüfungsteil um 5,50 €.
Zusatzprüfungen nach §§ 3 bis 7 AFuV staffeln sich wie folgt: N nach
E 48,00 €, N nach A 57,00 € und E nach A 50,50 €. Für die Zusatzprüfung
Morsen nach §§3 bis 7 AFuV fallen 84,00 € an. Für das Prüfen und
Anerkennen einer Amateurfunk-Genehmigung anderer Verwaltungen oder
einer nicht CEPT-konformen Prüfungsbescheinigung nach § 8 Absatz 2 AFuV
werden 31,50 € aufgerufen. Das Bundesgesetzblatt ist online unter
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/256/VO.html abrufbar.
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Quelle: https://www.darc.de/home/
* Mit freundlicher Genehmigung vom DARC ins CB Packet Radio übernommen *
Funkfreunde Landshut e.V.
www.funkfreundelandshut.de
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