| |
FFL0EV > DARC 05.02.26 13:08l 58 Lines 3009 Bytes #999 (7) @ BCMNET
BID : 50IFFLB0X_14
Read: FFL0EV
Subj: Pressemitteilung der Bundesnetzagentur
Path: FFLB0X
Sent: 260205/1208z @:FFLB0X.#BAY.DEU.BCMNET [FFL-B0X] obcm1.13-38-g65b7 LT:007
From: FFL0EV @ FFLB0X.#BAY.DEU.BCMNET (FFL e.V.)
To: DARC @ BCMNET
X-Info: Sent with login password
Pressemitteilung der Bundesnetzagentur
Auch 2025 wieder Mängel an vielen Geräten festgestellt
Im Jahr 2025 stellte die Marktüberwachung der Bundesnetzagentur
erhebliche Mängel an elektronischen Geräten fest. Betroffen waren
insgesamt 7,7 Millionen Geräte. Die Bundesnetzagentur fand bei
ihren Stichproben formale und grundlegende Mängel. Formale Mängel
waren fehlende CE-Kennzeichnungen oder fehlende Angaben zum ver-
antwortlichen Unternehmen. Grundlegende Mängel waren zum Beispiel
die Überschreitung von Störaussendungsgrenzwerten.
Diese Überschreitungen können Funkstörungen oder elektromagnetische
Störungen bei anderen elektrischen Geräten verursachen. Die Bundes-
netzagentur prüft Geräte im Online- und im stationären Handel und
arbeitet mit dem Zoll zusammen. Die Marküberwachung ist für Kon-
trollen von Geräten zuständig, die unter die EU-Funkanlagenricht-
linie sowie unter die Richtlinie zur elektromagnetischen Verträg-
lichkeit fallen. Die Online-Marktüberwachung der Bundesnetzagentur
hat im Jahr 2025 insgesamt 1266 auffällige Angebote gefunden.
2024 identifizierte sie 1426. Sie meldete diese den Verkaufsplatt-
formen, die die Angebote vom Markt nahmen. Dies betraf bei den
verschiedenen Gerätetypen eine Stückzahl von über 5 Millionen
Geräten. Die höchsten Stückzahlen betrafen Angebote bestimmter
Smartwatch- und Funkgerätemodelle. Im deutschen Einzelhandel über-
prüfte die Bundesnetzagentur knapp über 2100 Gerätetypen, 2024 waren
es 1540. 58 % der geprüften Gerätetypen hielten die Vorgaben nicht
ein. Dies betraf bei den verschiedenen Gerätetypen eine Stückzahl
von rund 1,9 Millionen Geräten. Die Bundesnetzagentur überprüfte
messtechnisch unter anderem Wechselrichter für Batteriespeicher bei
Photovoltaikanlagen. Ein Gerätetyp überschritt zum Beispiel erheb-
lich die Störaussendungsgrenzwerte. Bei so einem Fall besteht das
Risiko, dass unter anderem IP-Dienstprodukte wie Heimrouter im nahen
Umfeld gestört werden. Die Bundesnetzagentur forderte den Hersteller
auf, die Mängel zu beheben. Dieser stellte die Produktion und den
Vertrieb des nichtkonformen Gerätetyps ein. Durch die enge Koopera-
tion zwischen der Bundesnetzagentur und dem Zoll wurden im Jahr 2025
erneut Geräte bereits bei der Einfuhr in den EU-Binnenmarktes
geprüft. Im Jahr 2025 meldete der Zoll 8202 verdächtige Warensen-
dungen an die Marküberwachung der Bundesnetzagentur. Dies waren
deutlich mehr als im Jahr 2024 mit 5005. Davon waren rund 89 %
auffällig und erhielten keine Freigabe für den europäischen Markt.
Von der Einfuhrsperre war eine Stückzahl von mehr als 359000 Geräte
betroffen. Weitere Informationen veröffentlicht die Bundesnetzagentur
in der Jahresstatistik 2025 der Marktüberwachung:
www.bundesnetzagentur.de/marktueberwachung#Statistik .
(Quelle: Pressemitteilung Bundesnetzagentur)
--
Quelle: https://www.darc.de/home/
* Mit freundlicher Genehmigung vom DARC e.V. ins Packet Radio übernommen *
Funkfreunde Landshut e.V.
www.funkfreundelandshut.de
Lese vorherige Mail | Lese naechste Mail
| |