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FFL0EV > DARC 07.09.22 22:47l 74 Lines 3690 Bytes #999 (7) @ BCMNET
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BMDV
Amateurfunkverordnung wird novelliert
Heute hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr den
Referentenentwurf einer neuen Amateurfunkverordnung vorgelegt,
die einige Neuerungen für alle Funkamateure bringen wird. Der
Vorsitzende des DARC e. V. und des Runden Tisch Amateurfunk
(RTA), Christian Entsfellner, DL3MBG zeigte sich erfreut: "Die
neue Verordnung setzt langjährige Forderungen des DARC und des
Runden Tisch Amateurfunk um. Zukünftig wird der Remote-Betrieb
endlich erlaubt sein. Ebenso hat das Ministerium unsere seit
2008 bestehende Forderung nach einer Einsteigerklasse umgesetzt.
Damit wird der Einstieg in den Amateurfunk deutlich vereinfacht."
Während die bestehenden Klassen E und A durch den Einzug neuer
Themen aus der Digitaltechnik im Niveau angehoben werden,
konzentriert sich die Klasse N auf betriebliche Kenntnisse,
Vorschriften und grundlegende Kenntnisse der Technik. Inhaber
der neuen Klasse N werden auf 2m und 70cm mit einer maximalen
Leistung von 10 W EIRP senden dürfen. "Die neue Einstiegsklasse
soll entsprechend der internationalen Vorgaben insbesondere
Jugendlichen und älteren Menschen einen Zugang zum Amateurfunk
bieten" erläutert Vorstandsmitglied Ronny Jerke, DG2RON. Das
gesetzlich festgeschriebene Selbstbaurecht wird dabei nicht
eingeschränkt, somit können auch Einsteiger Funkgeräte oder
Hotspots selbst entwickeln, aufbauen und in Betrieb nehmen.
Die Prüfung wird einem aufbauenden System folgen, wie es z. B.
von der US-amerikanischen Amateurfunkprüfung bekannt ist. Hierbei
wird zunächst die Prüfung für die Klasse N abgelegt, die bereits
alle Fragen aus den Bereichen betriebliche Kenntnisse und
Vorschriften enthält. Anschließend kann die technische Prüfung
der Klasse E und dann der Klasse A abgelegt werden.
"Die durch den DARC entwickelten Prüfungskataloge für die drei
Klassen sind so aufgebaut, dass sich die Inhalte und Frage-
stellungen nicht wiederholen, d. h. Inhalte die bereits in einer
niedrigeren Klasse geprüft wurden, spielen in der Prüfung für
eine höhere Klasse keine Rolle mehr. Alle zukünftigen Funkamateure
durchlaufen also die Prüfungen der Klasse N, über E bis zur
Klasse A. Es soll dabei möglich sein, alle Prüfungen an einem Tag
abzulegen." so der AJW-Referatsleiter Dr. Matthias Jung, DL9MJ.
Der bisher nicht geregelte Remote-Betrieb ist in die neuen Amateur-
funkverordnung aufgenommen worden. Inhaber der Zulassungsklasse A
dürfen zukünftig Amateurfunkstellen aus der Ferne betreiben und
auch anderen Funkamateuren der Klasse A zur Nutzung überlassen.
Eine weitere wichtige Neuerung betrifft den Ausbildungsfunkbetrieb,
der zukünftig ohne gesondertes Ausbildungsrufzeichen möglich sein
wird. Stattdessen wird durch Voranstellen des Prefixes "DN/" aus
jedem Rufzeichen der Klasse E oder A ein Ausbildungsrufzeichen.
Der RTA hat nun 4 Wochen, um den Entwurf der Verordnung zu
kommentieren. Der Vorstand und die Referate des DARC haben bereits
mit einer genauen Prüfung des Verordnungstexts begonnen und werden
zeitnah berichten.
Die Pressemeldung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
kann unter https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/
2022/065-kluckert-amateurfunkverordnung.html nachgelesen werden.
Der Pressemitteilung anhängend ist ein Entwurf zur zweiten
Verordnung über die Änderung der Amateurfunkverordnung. Diesen
findet man als PDF-Datei unter https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/
Gesetze-20/zweite-verordnung-aenderung-amateurfunkverordnung.html
--
Quelle: https://www.darc.de/home/
* Mit freundlicher Genehmigung des DARC ins CB Packet Radio übernommen *
Funkfreunde Landshut e.V.
www.funkfreundelandshut.de
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