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FFL0EV > DARC     07.09.22 22:47l 74 Lines 3690 Bytes #999 (7) @ BCMNET
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Read: FFL0EV GAST DSE840
Subj: Amateurfunkverordnung wird novelliert
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BMDV
Amateurfunkverordnung wird novelliert

Heute hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr den 
Referentenentwurf einer neuen Amateurfunkverordnung vorgelegt, 
die einige Neuerungen für alle Funkamateure bringen wird. Der 
Vorsitzende des DARC e. V. und des Runden Tisch Amateurfunk 
(RTA), Christian Entsfellner, DL3MBG zeigte sich erfreut: "Die 
neue Verordnung setzt langjährige Forderungen des DARC und des 
Runden Tisch Amateurfunk um. Zukünftig wird der Remote-Betrieb 
endlich erlaubt sein. Ebenso hat das Ministerium unsere seit 
2008 bestehende Forderung nach einer Einsteigerklasse umgesetzt. 
Damit wird der Einstieg in den Amateurfunk deutlich vereinfacht." 
Während die bestehenden Klassen E und A durch den Einzug neuer 
Themen aus der Digitaltechnik im Niveau angehoben werden, 
konzentriert sich die Klasse N auf betriebliche Kenntnisse, 
Vorschriften und grundlegende Kenntnisse der Technik. Inhaber 
der neuen Klasse N werden auf 2m und 70cm mit einer maximalen 
Leistung von 10 W EIRP senden dürfen. "Die neue Einstiegsklasse 
soll entsprechend der internationalen Vorgaben insbesondere 
Jugendlichen und älteren Menschen einen Zugang zum Amateurfunk 
bieten" erläutert Vorstandsmitglied Ronny Jerke, DG2RON. Das 
gesetzlich festgeschriebene Selbstbaurecht wird dabei nicht 
eingeschränkt, somit können auch Einsteiger Funkgeräte oder 
Hotspots selbst entwickeln, aufbauen und in Betrieb nehmen.

Die Prüfung wird einem aufbauenden System folgen, wie es z. B. 
von der US-amerikanischen Amateurfunkprüfung bekannt ist. Hierbei 
wird zunächst die Prüfung für die Klasse N abgelegt, die bereits 
alle Fragen aus den Bereichen betriebliche Kenntnisse und 
Vorschriften enthält. Anschließend kann die technische Prüfung 
der Klasse E und dann der Klasse A abgelegt werden.

"Die durch den DARC entwickelten Prüfungskataloge für die drei 
Klassen sind so aufgebaut, dass sich die Inhalte und Frage-
stellungen nicht wiederholen, d. h. Inhalte die bereits in einer 
niedrigeren Klasse geprüft wurden, spielen in der Prüfung für 
eine höhere Klasse keine Rolle mehr. Alle zukünftigen Funkamateure 
durchlaufen also die Prüfungen der Klasse N, über E bis zur 
Klasse A. Es soll dabei möglich sein, alle Prüfungen an einem Tag 
abzulegen." so der AJW-Referatsleiter Dr. Matthias Jung, DL9MJ.

Der bisher nicht geregelte Remote-Betrieb ist in die neuen Amateur-
funkverordnung aufgenommen worden. Inhaber der Zulassungsklasse A 
dürfen zukünftig Amateurfunkstellen aus der Ferne betreiben und 
auch anderen Funkamateuren der Klasse A zur Nutzung überlassen. 
Eine weitere wichtige Neuerung betrifft den Ausbildungsfunkbetrieb, 
der zukünftig ohne gesondertes Ausbildungsrufzeichen möglich sein 
wird. Stattdessen wird durch Voranstellen des Prefixes "DN/" aus 
jedem Rufzeichen der Klasse E oder A ein Ausbildungsrufzeichen.

Der RTA hat nun 4 Wochen, um den Entwurf der Verordnung zu 
kommentieren. Der Vorstand und die Referate des DARC haben bereits 
mit einer genauen Prüfung des Verordnungstexts begonnen und werden 
zeitnah berichten.

Die Pressemeldung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr 
kann unter https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/
2022/065-kluckert-amateurfunkverordnung.html nachgelesen werden. 
Der Pressemitteilung anhängend ist ein Entwurf zur zweiten 
Verordnung über die Änderung der Amateurfunkverordnung. Diesen 
findet man als PDF-Datei unter https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/
Gesetze-20/zweite-verordnung-aenderung-amateurfunkverordnung.html

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Quelle: https://www.darc.de/home/

 * Mit freundlicher Genehmigung des DARC ins CB Packet Radio übernommen *

Funkfreunde Landshut e.V.
www.funkfreundelandshut.de

 


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