OpenBCM V1.07b6_bn2 (Linux)

Packet Radio Mailbox

FFLB0X

[[FFL-B0X]]

 Login: GAST





  
CB04EF > FUNK     04.09.17 18:24l 58 Lines 2398 Bytes #999 (999) @ DEU
BID : 49RB35THR00I
Read: GAST
Subj: BOS-Funk abgehört: Sechs Monate Haft ohne Bewährung
Path: FFLB0X<BX1ESW<DBX986<DBQ946<UM1BBS<FU0BOX<B35THR
Sent: 170904/1624z @:B35THR.#THR.M.DLNET.DEU.EU [EF JO50MX] obcm1.07b11 LT:999
From: CB04EF @ B35THR.#THR.M.DLNET.DEU.EU (Michael)
To:   FUNK @ DEU
X-Info: Sent with login password


04.09.2017

BOS-Funk abgehört: Sechs Monate Haft ohne Bewährung

Wegen des Abhörens von BOS-Funk-Aussendungen und übler Nachrede hat das
Amtsgericht Memmingen (Bayern) einen freien Journalisten zu einer
Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das berichtet die
"Allgäuer Zeitung".

Der betroffene Journalist betreibt im Internet ein sog. "Blaulicht-Portal" und
war bereits im November 2015 wegen eines gleichen Delikts zu einer Geldstrafe
verurteilt worden.

Bei zwei neuerlichen Hausdurchsuchungen wurden bei ihm - der Pressemeldung
zufolge - nicht näher bezeichnete Funkgeräte, eine Antenne und ein Laptop
sichergestellt. Auf dem Laptop sei ein (ebenfalls nicht näher bezeichnetes)
Programm installiert gewesen, das geeignet ist, "Funkverkehr auszuwerten und
auf dem Computer darzustellen". Ein Experte habe erklärt, das Programm werde
"überwiegend von Rettungsdiensten oder der Polizei" verwendet.

Einige Vorfälle, die dem Angeklagten vorgeworfen wurden, ließen sich vor
Gericht nicht beweisen. In einem Fall folgte das Gericht jedoch dem Ergebnis
der polizeilichen Ermittlungen und sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte
eine Alarmierungsmeldung der Polizei auf dem Computer empfangen und an sein
iPhone weiergeleitet hatte.

Ein weiterer Anklagepunkt betraf den Vorwurf der "üblen Nachrede" gegenüber
einem ehemaligen Mitarbeiter.

Die Höhe der Strafe begründete das Gericht damit, dass es sich um eine
Wiederholungstat gehandelt hat, außerdem habe der Angeklagte noch unter
Bewährung gestanden und sein Vorstrafenregister weise 16 Einträge auf.

Ob der Betroffene gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt hat, ist derzeit
nicht bekannt.

Anmerkung der FUNKMAGAZIN-Red.: 
Verstöße gegen das in § 89 TKG festgelegte "Abhörverbot" stellen nach wie vor
eine Straftat dar - nicht (wie manchmal fälschlich angenommen) "nur" eine
Ordnungswidrigkeit. Seit einer Gesetzesänderung im November 2016 fallen unter
den Begriff des "Abhörens" nicht nur Sprachaussendungen, sondern auch
nonverbale Aussendungen wie Datenfunk.

- wolf -

© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de

Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien
(z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.

Quelle: http://www.funkmagazin.de/040917.htm

 


Lese vorherige Mail | Lese naechste Mail


 05.05.2024 05:53:35lZurueck Nach oben