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Subj: Novelle des Gebührenrechts betrifft auch Amateurfunk
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03.11.2016

Novelle des Gebührenrechts betrifft auch Amateurfunk

Im Vorgriff auf eine bevorstehende Reform des Bundesgebührenrechts ist im Juli
2016 das "Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes"
verabschiedet worden.

Es handelt sich um ein sog. "Änderungsgesetz", mit dem Gebührenregelungen
zahlreicher Gesetze und Rechtsverordnungen - auch solcher, die den Amateurfunk
betreffen - novelliert werden.

Diese den Amateurfunk betreffenden Änderungen haben wir nachfolgend
aufgelistet. Sie haben noch keine unmittelbaren Auswirkungen, sondern treten
erst am 1. Oktober 2021 (!) in Kraft.

Amateurfunkgesetz (AFuG)

Im Amateurfunkgesetz wird § 8 (Gebühren und Auslagen) aufgehoben.

Amateurfunkverordnung (AFuV)

in der Amateurfunkverordnung wird folgendes geändert: In §1 (Anwendungsbereich)
erhalten die Nummern 5 und 6: folgenden Wortlaut:

"5. den Ausbildungsbetrieb und

6. die technischen und betrieblichen Rahmenbedingungen für die Durchführung des
Amateurfunkdienstes einschließlich der Nutzungsbedingungen für die im
Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzbereiche
(Anlage 1)."

Nummer 7 wird aufgehoben.

§ 3 (Zulassung zur Prüfung) Absatz 2 erhält folgenden Wortlaut:

"(2) Die Zulassung zur Prüfung erfolgt, wenn zuvor die jeweilige Gebühr gemäß
der Besonderen Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie nach § 22 Absatz 4 des Bundesgebührengesetzes entrichtet wurde."

§ 4 (Prüfungsanforderungen und -inhalte) Absatz 5 Satz 2 erhält folgenden
Wortlaut:

"Die Prüfung ist gebührenpflichtig nach der Besondere Gebührenverordnung des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie nach § 22 Absatz 4 des
Bundesgebührengesetzes."

§ 18 (Gebühren und Auslagen) und Anlage 2 (Gebührenverzeichnis) werden
aufgehoben.

BEMFV

In der Verordnung über das Nachweisverfahren zu Begrenzung elektromagnetischer
Felder (BEMFV) werden § 15 (Gebühren und Auslagen) und die Anlage
(Gebührenverzeichnis) aufgehoben.

EMV-FTEKostV

Die Verordnung über Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen nach dem EMVG und
dem FTEF (EMV-FTEKostV) wird aufgehoben.

- wolf -

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/031116.htm

 


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