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DHH841 > FUNK     12.09.15 23:01l 65 Lines 3154 Bytes #999 (360) @ FFL
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Subj: Französin erstreitet befristet Rente wegen "Elektrosensibilität"
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Französin erstreitet befristet Rente wegen "Elektrosensibilität"

Die Geschichte einer angeblich "elektrosensiblen" Französin, die vor Gericht
eine zeitlich befristete monatliche Rente erstritten hat, geistert seit Anfang
September durch die Medien.

Die 39-jährige Frau gibt an, seit dem Jahre 2010 unter "elektromagnetischer
Hypersensitivität" (EHS) zu leiden. Von der zuständigen Behörde war ihr am 1.
April 2013 eine Arbeitsunfähigkeit von weniger als 50 Prozent bescheinigt
worden. Damit hatte sie keinen Anspruch auf eine "Unterstützung behinderter
Erwachsener".

Gegen diese Entscheidung klagte die Frau vor dem "TCI", einem Schiedsgericht im
südfranzösischen Toulouse, das für Streitfälle bei Erwerbsunfähigkeit zuständig
ist. Sie begründete die Klage damit, dass ihre Situation zuvor nicht sorgfältig
genug eingeschätzt worden sei und ersuchte um die Gewährung der besagten
"Unterstützung behinderter Erwachsener".

Das TCI holte ein Gutachten eines Arztes namens Dr Pierre Biboulet ein. Dieser
bestätigte der Betroffenen ein "Syndrom der Hypersensibiltät gegenüber
elektromagnetischen Wellen" ("Syndrome d'hypersensibilité aux ondes
électromagnétiques"). Dies sei im französischen Gesundheitssystem nicht
anerkannt, wohl aber - so der Arzt - in anderen Ländern. Die Beschreibung der
klinischen Symptome sei "unwiderlegbar". 19 Körperfunktionen könnten gestört
werden, bis hin zum Kreislaufkollaps. In geschützter Umgebung sei die
Behinderung "Null", in widriger Umgebung könne sie 100 Prozent betragen. Man
dürfe nicht davon ausgehen, dass die Behinderung endgültig sei, sondern auf
eine therapeutische Lösung oder eine Verringerung der Symptome hoffen.

Das Gericht entschied daraufhin am 8. Juli 2015, dass die Betroffene
gegenwärtig einen Erwerbsunfähigkeitsgrad von 85 Prozent aufweist. Ihr sei
rückwirkend vom 1. April 2013 an für die Dauer von zwei Jahren die
"Unterstützung behinderter Erwachsener" zu gewähren. (Über die Höhe der
Unterstützung macht das Urteil keine Angaben. Presseberichten zufolge handelt
es sich um 680 Euro monatlich, andere Quellen sprechen von 800 Euro.)

Während die Anwältin der Betroffenen das Urteil als "Präzedenzfall" bezeichnet,
weist das französische Verbraucherschutzportal "Que Choisir" darauf hin, dass
die zur Zahlung verurteilte Stelle gegen das Urteil bereits Beschwerde erhoben
hat. Über den weiteren Fortgang des Verfahrens ist nichts bekannt. Ebenfalls
ist nicht bekannt, ob nach Ablauf des vom Gericht festgelegten
Zwei-Jahres-Zeitraums weitere Zahlungen erstritten wurden.

Der Originaltext des Urteils kann als Faksimile unter
http://tinyurl.com/pvd382v abgerufen werden. Eine nicht autorisierte deutsche
Übersetzung, die von einer mobilfunk-kritischen Vereinigung erstellt wurde, ist
unter http://tinyurl.com/ohuqlah zu finden.

- wolf -

© FM-FUNKMAGAZIN
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Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien
(z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/120915.htm

73 de Hans!
 


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