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DHH841 > FUNK     22.06.15 22:33l 45 Lines 1767 Bytes #999 (360) @ FFL
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Subj: Verfahren wg. Betriebsverbot gegen Funkamateur eingestellt
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Verfahren wg. Betriebsverbot gegen Funkamateur eingestellt

Das Verwaltungsgericht Köln hat ein Verfahren wegen eines Betriebsverbotes, das
gegen einen Funkamateur verhängt wurde, eingestellt. Darüber berichtet
Rechtsanwalt Michael Riedel auf seiner Website.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hatte am 21. Oktober 2014 gegen einen
Funkamateur ein halbjähriges Betriebsverbot für das 80-Meter-Band
ausgesprochen. Die Behörde warf dem Funkamateur vor, er habe entgegen der
Amateurfunkverordnung mehrfach sein Rufzeichen nicht genannt sowie
"Selbstgespräche" geführt. Insbesondere soll er - so berichtet Rechtsanwalt
Riedel - nach Auffassung der Behörde "den Funkverkehr und Gespräche anderer
Funkamateure auf der Frequenz durch ständige Zwischenbemerkungen gestört
haben".

Der Funkamateur legte gegen das Betriebsverbot Widerspruch ein. Dieser wurde
von der BNetzA am 26. Januar 2015 zurückgewiesen. Daraufhin erhob der
Funkamateur Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln.

Am 8. Juni 2015 stellte das Verwaltungsgericht das Verfahren ein, weil zu
diesem Zeitpunkt das im Oktober 2014 verhängte halbjährige Betriebsverbot schon
abgelaufen war. Ohne auf die näheren Umstände des Betriebsverbots einzugehen,
bestimmte das Gericht, dass die Kosten des Verfahrens von der Behörde und dem
Funkamateur jeweils zur Hälfte zu tragen sind. Die Kostenentscheidung ist
unanfechtbar.

Aktenzeichen: VG Köln - 1 K 615/15

- wolf -

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/210615.htm

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