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DHH841 > FUNK 06.04.15 10:48l 35 Lines 1198 Bytes #999 (360) @ FFL
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Subj: BNetzA verbreitet veraltete Informationen zum CB-Funk
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BNetzA verbreitet veraltete Informationen zum CB-Funk
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) verbreitet im Internet auf ihrer Website
veraltete Informationen zum CB-Funk.
Auf einer angeblich am 5. März 2015(!) aktualisierten Informationsseite der
BNetzA zum CB-Funk heißt es, die maximale Strahlungsleistung (ERP) im CB-Funk
betrage in der Modulationsart AM 1 Watt und in der Modulationsart SSB 4 Watt.
Die Behörde verlinkt dazu auch auf ein Informationsblatt (PDF), das ebenfalls
diese Informationen enthält.
Die dort von der Behörde genannten Strahlungsleistungen sind völlig veraltet
und entsprechen längst nicht mehr den aktuellen Vorschriften.
Bereits seit 7. Dezember 2011, also seit weit mehr als drei Jahren, sind im
CB-Funk durch Allgemeinzuteilung (Vfg. 77/2011) Strahlungsleistungen von 4 Watt
(AM) bzw. 12 Watt (SSB) erlaubt.
- wolf -
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(z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.
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Quelle: http://www.funkmagazin.de/060415.htm
73 de Hans!
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