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DHH841 > FUNK 25.03.15 21:42l 67 Lines 3033 Bytes #999 (360) @ FFL
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Neues BNetzA-Tool zur Standortbescheinigungspflicht von CB-Anlagen
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat im Internet ein Online-Berechnungsprogramm
zur Verfügung gestellt, mit dem CB-Funker überprüfen können, ob ihre ortsfeste
CB-Funkanlage standortbescheinigungspflichtig ist.
Das Programm trägt die Bezeichnung "WattWächter-CB-Funk". Nach Eingabe der
Sendeleistung und Auswahl der Antenne bzw. des Antennengewinns berechnet das
Programm die sog. "äquivalente isotrope Strahlungsleistung"(EIRP) der
CB-Funkanlage. Der EIRP-Wert ergibt sich aus der Senderausgangsleistung
abzüglich der Verluste in der Antennenzuleitung zuzüglich dem Antennengewinn in
dBi.
Für ortsfeste Sendeanlagen mit einer Strahlungsleistung ab 10 Watt EIRP ist in
Deutschland eine kostenpflichtige "Standortbescheinigung" der Bundesnetzagentur
erforderlich (Ausnahmen gibt es z.B. für Amateurfunkanlagen). Das gilt auch für
ortsfeste CB-Funkanlagen; mobile und portable Anlagen sind davon nicht
betroffen.
CB-Funkanlagen können den Wert von 10 Watt EIRP erreichen bzw. überschreiten,
wenn bei einer in die Antenne eingespeisten Leistung von 4 Watt der
Antennengewinn 4 dBi oder mehr beträgt.
In der Standortbescheinigung legt die Behörde Sicherheitsabstände rund um die
Antenne fest, die zur Einhaltung der Grenzwerte zum Schutz von Personen in
elektromagnetischen Feldern erforderlich sind.
Die Standortbescheinigungspflicht ist nicht neu; es gibt sie im Kern bereits
seit dem Jahre 1992. Im CB-Funk wurde sie bisher weitgehend ignoriert. Mit der
Freigabe von 12 Watt SSB ist die Standortbescheinigungspflicht jedoch erneut in
den Blickpunkt der CB-Funker gerückt.
Kritiker hatten lange bemängelt, dass das für die Ermittlung des EIRP-Werts
erforderliche Wissen bei Anwendern eines Jedermannfunks nicht zwingend
vorausgesetzt werden kann. Das Wirtschaftministerium erklärte daraufhin im Mai
2012, es habe eine Lösung zur Erkennung der 10- Watt-EIRP-Grenze durch
CB-Funker bei der BNetzA in Auftrag gegeben (das Funkmagazin berichtete).
Bisher gab es leichtverständliche Online-Tools zur Ermittlung des EIRP-Werts
nur von privater Seite, z.B. von dem Funkamateur Rüdiger Stenzel, DC4FS, unter
www.dc4fs.de/eirp.htm
Seit August 2013 kann der Betrieb einer ortsfesten Funkanlage mit einer
Strahlungsleistung ab 10-Watt-EIRP ohne Standortbescheinigung als
Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße geahndet werden.
Eine Standortbescheinigung kostet zur Zeit in der "einfachsten" Ausführung
(Bewertung einer einzigen Sendeantenne, keine Messungen) 165 Euro. Ein Antrag
auf Erteilung einer Standortbescheinigung kann im Internet unter
http://emf3.bundesnetzagentur.de/pdf/STOB.pdf heruntergeladen werden.
- wolf -
© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de
Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien
(z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.
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Quelle: http://www.funkmagazin.de/250315.htm
73 de Hans!
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