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DHH841 > FUNK     16.03.15 15:48l 51 Lines 2193 Bytes #999 (360) @ FFL
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Subj: BNetzA: Gebührenbescheide für Relaisfunkstellen zurückgezogen
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BNetzA: Gebührenbescheide für Relaisfunkstellen zurückgezogen

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat drei Gebührenbescheide im Zusammenhang mit
der Änderung des Genehmigungsinhabers von Amateurfunk-Relaisfunkstellen
zurückgenommen. Das geht aus Meldungen des DARC und von Betroffenen hervor.

Bisher hatte die BNetzA bei einem Wechsel des Genehmigungsinhabes einer
fernbedienten oder automatisch betriebenen Amateurfunkstelle eine Gebühr von
200 Euro erhoben, und zwar auch dann, wenn die technischen Parameter der Anlage
unverändert geblieben waren.

Betroffene Relaisfunkstellen-Betreiber hatten daraufhin gegen ihre
Gebührenbescheide Widerspruch erhoben und nach deren Ablehnung vor dem
Verwaltungsgericht Köln geklagt.

Das Verwaltungsgericht Köln ließ durchblicken, dass die Gebührenbescheide
rechtswidrig sein dürften. Die BNetzA habe lediglich die Adressen der
Genehmigungsinhaber umgeschrieben, aber keine neuen standortbezogenen
Verträglichkeitsuntersuchungen gem. § 13 AFuV vorgenommen (was auch nicht
erforderlich war, weil sich die Standorte und technischen Parameter der Anlagen
nicht geändert hatten). Solche Untersuchungen sind jedoch die Grundlage für die
Erhebung der Gebühr von 200 Euro.

Die BNetzA hob daraufhin - ohne ein Urteil abzuwarten - die strittigen
Gebührenbescheide auf und übernahm die Verfahrenskosten. Daraufhin erklärten
die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt und das Gericht
stellte das Verfahren ein.

Relaisstellen-Betreiber, die ebenfalls für eine Adressumschreibung ohne
technische Veränderung der Funkanlage einen Gebührenbescheid über 200 Euro
erhalten haben, sollten innerhalb der Widerspruchsfrist von einem Monat nach
Erhalt des Bescheids mit Verweis auf die oben genannten Fälle Widerspruch
erheben. (VG Köln; Aktenzeichen 25 K 2422/14; 25 K 2456/14; 25 K 3410/14)

- wolf -

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/150315.htm

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