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DHH841 > FUNK 02.03.15 17:45l 64 Lines 2850 Bytes #999 (360) @ FFL
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Subj: Stellungnahme der BNetzA zu Störungsmeldungen von CB-Funkern
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Stellungnahme der BNetzA zu Störungsmeldungen von CB-Funkern
Die Bundesnetzagentur bearbeitet "selbstverständlich" auch Störungsmeldungen
von CB-Funkern. Das geht aus einer Auskunft der Behörde hervor, über die der
Fachautor Harald Kuhl, DL1ABJ, in der März-Ausgabe der Zeitschrift
"Funkamateur" berichtet.
Ein Leser der Zeitschrift hatte gemutmaßt, dass man als CB-Funker keine
Möglichkeit habe, sich gegen Funkstörungen zu wehren. Harald Kuhl bat daraufhin
die BNetzA um Auskunft.
Die BNetzA antwortete u.a.: "Selbstverständlich können sich CB-Funker, wie alle
anderen Funkanwender auch, an die Bundesnetzagentur wenden, um eine
Störungsmeldung abzugeben. ... Die Bundesnetzagentur wird nach Eingang der
Meldung tätig, da es sich bei der Ermittlung der Ursache von Funkstörungen und
deren Beilegung um eine gesetzlich verankerte Aufgabe der Bundesnetzagentur
handelt".
Die Bearbeitung einer Störungsmeldung erfolge jeweils anhand des Einzelfalls:
Nach Ermittlung der Störquelle werde gemessen, ob deren Aussendungen die
zulässigen Grenzwerte im CB-Band überschreiten. Wenn dies der Fall ist, werde
die Behörde den Betreiber der Störquelle zur Nachbesserung auffordern, also zur
Reduzierung der Abstrahlung unter den zulässigen Grenzwert. Sofern dies nicht
möglich ist, kommt nach Auskunft der BNetzA zufolge eine Außerbetriebnahme der
Störquelle - auch durch den Betreiber selbst - in Betracht. Daneben könne die
BNetzA "Vorschläge zur Abhilfe zusammen mit den Beteiligten erarbeiten."
(Anmerkung der Funkmagazin-Red.: Diese Maßnahmen setzen i.d.R. Einsicht und
guten Willen des Betreibers der Störquelle voraus.)
Nach Angaben der BNetzA gingen bei der Behörde im Jahre 2014 54
Störungmeldungen von CB-Funkern ein. (Zum Vergleich die Zahlen der Vorjahre:
2013 waren es 38, 2012 32, 2011 60 und 2010 57 Meldungen.)
Als Ursachen der gemeldeten Störungen sind nach Auskunft der Behörde
beispielsweise Powerline-Adapter, Babyfone, Netzteile, aber auch andere
CB-Geräte ermittelt worden. Letzteres hätte teilweise im Zusammenhang mit
mutwilligen Störungen bzw. Störung durch die reguläre Nutzung derselben
Frequenz durch einen anderen Jedermannfunker gestanden.
Speziell auf breitbandige Störungen angesprochen, antwortete die BNetzA, diese
würden eher durch Powerline-Geräte verursacht. Hier seien in Einzelfällen sog.
Notches zum Einsatz gekommen.
Funkstörungen können der Bundesnetzagentur jederzeit unter Tel. 048 21 89 55 55
oder E-Mail funkstoerung@bnetza gemeldet werden.
- wolf -
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(z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.
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Quelle: http://www.funkmagazin.de/010315.htm
73 de Hans!
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