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Subj: BNetzA veröffentlicht Entwurf ihres Vorhabenplans für 2015
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BNetzA veröffentlicht Entwurf ihres Vorhabenplans für 2015
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat im Amtsblatt Nr. 23 vom 10. Dezember 2014
einen Entwurf ihres "Vorhabenplans" für das Jahr 2015 veröffentlicht.
Die für den Hobbyfunk relevanten "Vorhaben" der Behörde beschränken sich dem
Entwurf zufolge vorwiegend auf regulatorische Aktivitäten im Bereich
"Elektromagnetische Verträglichkeit" (EMV). So will die Behörde daran
mitwirken, dass die neue EMV-Richtlinie 2014/30/EU und die neue
Funkgeräte-Richtlinie 2014/53/EU in nationales Recht umgesetzt werden. Dazu
müssen bis zum 19. April 2016 das EMVG und bis zum 12. Juni 2016 das FTEG
geändert bzw. neu gefasst werden.
Bei der Umsetzung der Richtlinien will sich die Behörde insbesondere dafür
einsetzen, dass (Zitat:) "Bedürfnisse und Erkenntnisse der Marktüberwachung
(...) berücksichtigt werden, damit die Marktüberwachung im Europäischen
Binnenmarkt verbessert wird, um einen fairen Wettbewerb zu ermöglich und um -
insbesondere via Internet erhältliche - nicht konforme Produkte auch zum
Schutze der Verbraucher vom Binnenmarkt fernzuhalten".
Die BNetzA weist auch darauf hin, dass durch die neue Funkgeräte-Richtlinie
harmonisierte Normen für Funkgeräte angepasst und neue Konzepte z.B. für die
Konformitätsbewertung von SDRs entwickelt werden müssen. Auch daran will die
Behörde "aktiv mitwirken".
Außerdem will die Behörde Bestrebungen fördern, dass in EMV-Normen einheitliche
Grenzwerte "für die leitungsgeführte Störausendung am Netzstecker" auch im
Frequenzbereich 9 bis 150 kHz geschaffen werden. Damit soll eine sichere
Fernablesung von Smart Metern ermöglicht werden.
Für "Einrichtungen mit kabelloser Energieübertragung" (WPT) sollen (Zitat:)
"produkttypübergreifend möglichst einheitliche und untereinander konsistente
Grenzwerte für die Störstrahlung im Bereich von 9 kHz bis 30 MHz ergänzend
festgelegt werden, die für den Schutz des Funkempfangs allgemein und die
Gewährleistung der Koexistenz mit Funkgeräten kleiner Leistung (SRD) im
Besonderen notwendig sind". Die BNetzA will dazu "gemeinsam mit der Industrie
eine Lösung für eine schlanke und effiziente Regulierung finden".
Das automatische Messystem (AMS) der BNetzA, das bisher den Frequenzbereich 9
kHz bis 3 GHz umfasste, soll künftig bis in den NF-Bereich ab 5 Hz erweitert
werden und dadurch auch Immissionen z.B. von Niederspannungs- und
Hochspannungsleitungen erfassen können.
Handlungsbedarf sieht die BNetzA auch bei der Schaffung einheitlicher
Regelungen für die Funkfernsteuerung sogenannter "Drohnen". Bestrebungen des
europäischen Normungsinstituts ETSI auf diesem Gebiet will die Behörde "aktiv
begleiten". Auch auf der Weltfunkkonferenz 2015 soll dieses Thema diskutiert
werden.
Der volle Wortlaut des "Vorhabenplans" der BNetzA ist derzeit im Internet nicht
verfügbar. Mitglieder des DARC können den Vorhabenplan auf der Website des
Vereins im Mitgliederbereich als "Vorstandsinformation 11" abrufen.
- wolf -
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Quelle: http://www.funkmagazin.de/251214.htm
73 de Hans!
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