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DHH841 > FUNK     04.12.14 23:28l 72 Lines 3253 Bytes #999 (360) @ FFL
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Subj: Provinzposse: Amateurfunk im Dorf "gewünscht oder nicht"?
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Provinzposse: Amateurfunk im Dorf "gewünscht oder nicht"?

Es mutet wie eine Provinzposse an: Der Gemeinderat der bayerischen
2000-Seelen-Gemeinde Zeitlofs will darüber abstimmen, ob "Amateurfunk in der
Gemeinde gewünscht wird oder nicht".

Was war passiert?

Der Funkamateur DF3FF, betreibt im beschaulichen Ortsteil Rossbach eine
Amateurfunkanlage. Der gute Mann hat sich zwar nichts zuschulden kommen lassen,
aber die Antennen seiner Anlage sind den Nachbarn offenbar ein Dorn im Auge.
Sie fürchten sich vor der "Funkstrahlung" der Amateurfunkanlage, von der sie
glauben, dass sie gesundheitsschädlich ist. Außerdem sind sie der Meinung, dass
die Antennenanlage "das Ortsbild verschandelt bzw. beeinträchtigt" und dadurch
"die Wohnqualität in unzumutbarer Weise eingeschränkt wird". 

Die verunsicherten Nachbarn sammelten fleißig Unterschriften und übersandten
schließlich dem Gemeinderat am 15. Juli 2014 einen Antrag auf Beseitigung der
Amateurfunkanlage und Verhinderung künftiger Anlagen(!) ein. Dem Antrag war die
Liste mit 120 Unterschriften beigefügt. 

Der Gemeinderat wandte sich daraufhin hilfesuchend an den Bayerischen
Gemeindetag. Der Bayerische Gemeindetag antwortete, dass die Antennen zwar aus
gestalterischer Sicht bedenklich seien; eine Beseitigungsanordnung könne aber
nur vom Landratsamt (und nicht von der Gemeinde) erlassen werden - und das auch
nur dann, wenn ein "verunstaltender Zustand" vorliege. Die bestehende
Antennenanlage entspräche gegenwärtig dem geltenden Recht.

Das bestätigte auch das zuständige Landratsamt Bad Kissingen. Es erklärte, dass
der (vom Bundesverwaltungsgericht definierte) "Verunstaltungsbegriff" im
vorliegenden Fall nicht erfüllt sei. Auch eine Änderung des Bebauungsplans
würde nicht zur Beseitigung der Antennen führen, weil die Antennen
Bestandsschutz genießen.

Einem Pressebericht zufolge verlief auch eine Anfrage bei der Bundesnetzagentur
und beim zuständigen Gesundheitsamt ergebnislos. Die Bundesnetzagentur
erklärte, dass die "Strahlungswerte aller vorhandenen Funkgeräte weit unter der
zulässigen Höchstmarke" liege. Das Gesundheitsamt teilte mit, dass "bei
Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Werte und Abstände eine
Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung nicht zu erwarten sei".

Nun soll der Gemeinderat eine Abstimmung darüber durchführen, ob Amateurfunk in
der Gemeinde "gewünscht wird oder nicht, und ob mit einer Bausatzung ein
weiterer Zuzug und Aufbau solcher Anlagen verhindert werden soll oder nicht". 

Der Gemeinderat erklärte dazu, er könne durchaus beschließen, dass Amateurfunk
in der Gemeinde nicht gewünscht werde. Er könne jedoch Bundesrecht weder
aufheben noch ändern. Deshalb bestehe keine Möglichkeit, einen solchen
Beschluss umzusetzen und Amateurfunk in der Gemeinde zu verbieten oder zu
verhindern.

- wolf -

Hinweis: Eine Diskussion zu diesem Thema findet im Internet-Forum
"Funkbasis.de" statt. 

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--

Quelle: http://www.funkmagazin.de/041214.htm

73 de Hans!

 


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