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DHH841 > FUNK 17.09.14 17:58l 73 Lines 2603 Bytes #999 (360) @ FFL
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Update vom 16.09.2014:
Das Amtsgericht Tiergarten hat das Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den
Funkamateur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft eingestellt. Das Amtsgericht
beruft sich dabei auf § 47 Abs. 2 OWiG, demzufolge ein Verfahren eingestellt
werden kann, wenn das Gericht "eine Ahndung nicht für geboten" hält. Die Kosten
des Verfahrens trägt das Land Berlin; die eigenen Auslagen muss der Betroffene
selbst tragen.
Siehe dazu: www.dl7vdx.com/teil-2-funk-im-auto
>From: DHH841 @ DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU (Hans)
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>
>Unwissende Polizei: Bußgeld wegen Handfunkgerät am Steuer...
>
>Über eine eigenwillige Auslegung des "Handyverbots am Steuer" durch
>Polizeibeamte berichtet ein Berliner Funkamateur unter
>www.dl7vdx.com/amateurfunk-im-auto-teil1
>
>Der Funkamateur hatte eigenen Angaben zufolge während einer Autofahrt mit
einem
>Handfunkgerät Yaesu FT-1DE ein QSO auf einer 2m-Direktfrequenz geführt.
>Daraufhin wurde er von einer Zivilstreife der Berliner Polizei angehalten.
Die
>Beamten warfen ihm vor, mit einem Funktelefon während der Fahrt telefoniert
und
>damit gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen zu haben.
>
>Den Einwand des Funkamateurs, dass es sich nicht um eine Funktelefon
gehandelt
>habe, sondern um ein Amateurfunkgerät, ließen die Beamten nicht gelten. Man
>habe gesehen, dass der Funkamateur "telefonie-ähnliche Bewegungen" gemacht
>habe. Auch den Hinweis des Betroffenen, man möge in der Anzeige zumindest
>festhalten, dass es sich um ein Amateurfunkgerät gehandelt habe, wurde von
den
>Ordnungshütern ignoriert.
>
>Der Funkamateur erhielt inzwischen einen Bußgeldbescheid über 60 Euro wegen
>Verstoßes u.a. gegen § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung, zuzüglich 25,80
>Euro für Gebühren und Auslagen.
>
>In besagtem § 23 Abs. 1a ist nur von "Mobil- und Autotelefonen" die Rede.
Nach
>Ansicht von Juristen fallen herkömmliche Funkgeräte (z.B. CB- und
>Amateurfunkgeräte) nicht unter diese Regelung. Eine abweichende Meinung
vertrat
>im September 2010 das Amtsgericht Sonthofen in einer äußerst umstrittenen
>Entscheidung.
>
>Der Berliner Funkamateur hat in dem oben genannten Fall gegen den
>Bußgeldbescheid Widerspruch erhoben.
>
>- wolf -
>
>© FM-FUNKMAGAZIN
>www.funkmagazin.de
>
>Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche
Medien
>(z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.
>
>--
>
>Quelle: http://www.funkmagazin.de/070914.htm
>
>73 de Hans!
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