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DHH841 > FUNK 08.09.14 15:38l 49 Lines 1976 Bytes #999 (360) @ FFL
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Unwissende Polizei: Bußgeld wegen Handfunkgerät am Steuer...
Über eine eigenwillige Auslegung des "Handyverbots am Steuer" durch
Polizeibeamte berichtet ein Berliner Funkamateur unter
www.dl7vdx.com/amateurfunk-im-auto-teil1
Der Funkamateur hatte eigenen Angaben zufolge während einer Autofahrt mit einem
Handfunkgerät Yaesu FT-1DE ein QSO auf einer 2m-Direktfrequenz geführt.
Daraufhin wurde er von einer Zivilstreife der Berliner Polizei angehalten. Die
Beamten warfen ihm vor, mit einem Funktelefon während der Fahrt telefoniert und
damit gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen zu haben.
Den Einwand des Funkamateurs, dass es sich nicht um eine Funktelefon gehandelt
habe, sondern um ein Amateurfunkgerät, ließen die Beamten nicht gelten. Man
habe gesehen, dass der Funkamateur "telefonie-ähnliche Bewegungen" gemacht
habe. Auch den Hinweis des Betroffenen, man möge in der Anzeige zumindest
festhalten, dass es sich um ein Amateurfunkgerät gehandelt habe, wurde von den
Ordnungshütern ignoriert.
Der Funkamateur erhielt inzwischen einen Bußgeldbescheid über 60 Euro wegen
Verstoßes u.a. gegen § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung, zuzüglich 25,80
Euro für Gebühren und Auslagen.
In besagtem § 23 Abs. 1a ist nur von "Mobil- und Autotelefonen" die Rede. Nach
Ansicht von Juristen fallen herkömmliche Funkgeräte (z.B. CB- und
Amateurfunkgeräte) nicht unter diese Regelung. Eine abweichende Meinung vertrat
im September 2010 das Amtsgericht Sonthofen in einer äußerst umstrittenen
Entscheidung.
Der Berliner Funkamateur hat in dem oben genannten Fall gegen den
Bußgeldbescheid Widerspruch erhoben.
- wolf -
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Quelle: http://www.funkmagazin.de/070914.htm
73 de Hans!
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