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DHH841 > FUNK 27.06.14 16:16l 67 Lines 2689 Bytes #999 (360) @ FFL
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Subj: Österreich: Betrieb von CB-Multinormgeräten bedingt zulässig
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Österreich: Betrieb von CB-Multinormgeräten bedingt zulässig
Das österreichische Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
(BMVIT) hält das Errichten und Betreiben von CB-Funk-Multinormgeräten für
zulässig, sofern sichergestellt ist, dass das Gerät ausschließlich mit den in
Österreich erlaubten Parametern arbeitet. Eine Umstellung des Gerätes auf eine
andere Ländernorm darf "mit einfachen Mitteln" nicht möglich sein.
Das geht aus einer Auskunft hervor, die das BMVIT einem österreichischen
Hobbyfunker auf Anfrage übersandte.
In dem Schreiben der Behörde heißt es u.a. (Zitat:)
(...) Bezüglich Multinormgeräten wurde nach eingehender Beratung folgende
Entscheidung getroffen:
Der Besitz, Einfuhr und Vertrieb ist in Österreich im Sinne von § 75 TKG
grundsätzlich bewilligungsfrei.
Die Errichtung und der Betrieb von CB-Funkanlagen ist nur im Sinne der
generellen Bewilligung unter Einhaltung der in der Funkschnittstelle FSB-LN001
genannten Parameter zulässig. Dies bedeutet, dass bei der Verwendung von
Multinormgeräten sichergestellt werden muss, dass die Inbetriebnahme
ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Frequenzen stattfinden muss. Eine
Änderung der Einstellung darf mit einfachen Mitteln nicht funktionieren. Dies
bedeutet, dass während des Betriebes eine Änderung nicht möglich sein darf.
Bei der Erstinstallation des Gerätes ist besonders Bedacht zu nehmen, dass nur
die in der Funkschnittstelle FSB-LN001 genannten Parameter ausgewählt werden.
Der/die Betreiber/in einer CB-Funkanlage trägt für die ordnungsgemäße
Einstellung selbst die Verantwortung. (...)
(Zitatende - Der vollständige Wortlaut des BMVIT-Schreibens ist im Forum
"CB-Funk.at" unter
http://www.cb-funk.at/forum/index.php/topic,30.msg2102.html#msg2102 zu finden.
Die Geräte müssen zuvor das in der EU übliche "Notifizierungsverfahren"
durchlaufen, d.h. das "Inverkehrbringen" der Geräte muss der zuständigen
Telekommunikationsbehörde angezeigt und von dieser gebilligt werden.
Eine Änderung der Funkschnittstelle FSB-LN001 ist nach Angaben des BMVIT nicht
vorgesehen.
Noch im April dieses Jahres hatte das BMVIT dem Fachjournalisten Harald Kuhl
mitgeteilt, dass das Errichten und Betreiben von Multinorm-Geräten auch bei
"richtiger" Einstellung der Ländernorm nicht erlaubt sei (das Funkmagazin
berichtete).
- wolf -
© FM-FUNKMAGAZIN
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Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien
(z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.
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Quelle: http://www.funkmagazin.de/250614.htm
73 de Hans!
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