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DHH841 > FUNK     26.07.11 23:03l 68 Lines 3430 Bytes #999 (360) @ BAY
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Rechtsanwalt Riedel: Neue aktuelle Fälle...

Der in Hobbyfunk-Kreisen bekannte Rechtsanwalt Michael Riedel schildert auf
seiner Homepage zwei aktuelle Fälle, zu denen in letzter Zeit
Gerichtsentscheidungen ergangen sind.

Im ersten Fall geht es um einen "Radioamateur", der verdächtigt wurde,
Betreiber des Piratensenders "Radio Dr. Tim" zu sein. Auf Betreiben der
Bundesnetzagentur erließ das Amtsgericht Bonn im März 2009 eine
Durchsuchungsanordnung gegen den Betroffenen. Bei der anschließenden
Durchsuchung wurden u.a. selbstgebaute, nicht in Betrieb befindliche Sender
sowie diverse Bauteile und QSL-Karten von "Radio Dr. Tim" sichergestellt. Im
April 2010 hob das Landgericht Bonn die Durchsuchungsanordnung auf, weil das
Amtsgericht Bonn seinerzeit für den Erlass der Anordnung nicht zuständig war.
Der Betroffene erhielt daraufhin seine sichergestellten Gegenstände zurück. Im
August 2010 stellte die Bundesnetzagentur dem Betroffenen einen Bußgeldbescheid
über 5000 Euro zu, gegen den dieser Einspruch einlegte. Nach einigem Hin und
Her gab das Amtsgericht Bonn das Verfahren letztendlich im Juni 2011 mangels
hinreichenden Tatverdachts an die Bundesnetzagentur zurück - unter anderem
deshalb, weil das Gericht die von der Behörde vorgebrachten Beweise für
unverwertbar hielt. Dennoch nahm die Bundesnetzagentur den Bußgeldbescheid bis
heute nicht zurück. 

Rechtsanwalt Riedel merkt zu diesem Fall an, dass die Behörde verpflichtet sei,
den Bußgeldbescheid aufzuheben. "Eine Aufrechterhaltung des Tatvorwurfs und der
Forderung durch den Bußgeldbescheid und die Verfahrensverzögerung" - so
Rechtsanwalt Riedel - "dürften dem Anspruch auf ein faires Verfahren aus Art. 6
der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Unschuldsvermutung, dem
Grundsatz des Verbrauchs der Vorwerfbarkeit und dem Willkürverbot als
Kernprinzipien des Rechtsstaates zuwiderlaufen".

In zweiten geschilderten Fall geht es um einen Funkamateur, dem vorgeworfen
wurde, "seit 2003 trotz Verzicht auf sein Rufzeichen eine Amateurfunkstelle
betrieben zu haben". Die Bundesnetzagentur erwirkte im April 2010 beim
Amtsgericht Bonn eine Durchsuchungsanordnung. Im August 2010 hob das
Landgericht Bonn diese Durchsuchungsanordnung wieder auf, weil es der
Auffassung war, dass für den Erlass der Anordnung nicht das Amtsgericht Bonn,
sondern das Amtsgericht Rosenheim zuständig gewesen wäre. Im Juni 2011 stellte
das Amtsgericht Bonn das Verfahren gegen den Betroffenen ein, weil es "eine
Ahndung nicht für geboten hielt".

Bemerkenswert an diesem Fall ist u.a., dass dem Rechtsanwalt des Betroffenen,
der Antrag auf Akteneinsicht gestellt hatte, eigenen Angaben zufolge von der
Bundesnetzagentur nur eine Aktenkopie ausgehändigt wurde, in der "nahezu alle
persönlichen Daten, insbesondere von Zeugen, geschwärzt wurden". Erst nach
einer gerichtlichen Entscheidung und Bestellung zum Pflichtverteidiger erhielt
der Anwalt vollständige Akteneinsicht.

Eine ausführliche Schilderung dieser Fälle ist auf der Homepage von
Rechtsanwalt Riedel unter www.lawfactory.org/html/news.html zu finden.

- wolf -

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Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien
(z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.

--

Quelle: http://www.funkmagazin.de/260711.htm

73 de Hans!
 


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