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DHH841 > FUNK     03.07.11 12:40l 80 Lines 3763 Bytes #999 (360) @ BAY
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Subj: AGZ: Neue CB-Funk-Entscheidung der CEPT in Kraft
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Auszug aus dem HamRadio 2day 373-2011 vom 03.07.2011
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NEUE CB-FUNK-ENTSCHEIDUNG DER CEPT IN KRAFT

(rps) Nun ist es eine veroeffentlichte Tatsache: Das ECC - das
Electronic Communications Committee - der CEPT hat am 24. Juni
die  bisherigen  Richtlinien zum CB-Funk in Europa  aufgehoben
und durch die bereits angekuendigte neue Entscheidung ersetzt.
Wir berichteten am 12. Juni in HamRadio 2day Nr. 372 ueber die
Auswirkungen  und neuen Randbedingungen fuer  eine  eventuelle
dritte Amateurfunkklasse in Deutschland.

Was ist nun konkret neu? Erstmals werden nicht nur FM, sondern
auch  SSB  und  AM  als  europaweit  harmonisierte  und  damit
ueberall  zuzulassende Sendearten definiert. Bei FM bleibt  es
bei  den  bekannten vier Watt Senderoutput, bei AM  sind  vier
Watt   gemittelte  Leistung  entsprechend  etwa   einem   Watt
Traegerleistung vorgesehen, bei SSB hingegen werden maximal 12
Watt   PEP  festgelegt.  Die  in  ganz  Europa  freizugebenden
Frequenzen bleiben dagegen unberuehrt - es sind die  bekannten
40   Kanaele   bei  27  MHz.  Darueber  hinaus   koennen   die
Mitgliedsstaaten auf ihrem Territorium natuerlich  individuell
weiteren  Frequenzraum vorsehen, wie etwa die  80  Kanaele  in
Deutschland.

Die     neue     CEPT-Entscheidung    hat    keine     direkte
Rechtsverbindlichkeit fuer den Buerger.  Sie  soll  allerdings
bis  zum  1.  Oktober  2011  von den Mitgliedsstaaten  in  das
nationale  Recht  umgesetzt werden.  Bei  uns  wird  dies  die
Bundesnetzagentur    im   Rahmen   einer   Allgemeinverfuegung
irgendwann  vornehmen; bis dahin muss gewartet  werden.  Einen
speziellen  Aspekt  dieser Umsetzung moechten  wir  an  dieser
Stelle  noch einmal betonen: Entscheidungspunkt Nr. 4 des  ECC
lautet im englischen Original:

    "CEPT  administrations shall exempt Citizens'  Band  radio
    equipment  covered by the present Decision from individual
    licensing".

Uebersetzt: "Verwaltungen der CEPT-Mitgliedsstaaten muessen CB-
Funkgeraete,  die unter diese Entscheidung fallen,  von  einer
individuellen   Genehmigungspflicht  ausnehmen".   Damit   ist
jedwede   Genehmigung   gemeint   -   und   nicht   nur    die
Frequenzzuteilung.  Auch die oberhalb von 10  Watt  effektiver
isotroper   Strahlungsleistung   in   Deutschland   eigentlich
notwendige Standortbescheinigung nach BEMFV mit ihren  krassen
Herzschrittmachergrenzwerten gehoert in Sicht  der  AGZ  dazu.
Auch sie darf nach dem Wortlaut der CEPT-Entscheidung bei  CB-
Funkgeraeten   trotz   der   nun  europaeisch   harmonisierten
Senderausgangsleistung von 12 Watt eigentlich nicht  gefordert
werden,  selbst wenn die benutzte Antenne einen  hohen  Gewinn
hat:  eine echt harte Nuss fuer die Bundesnetzagentur...  denn
es wuerde sich sofort die Frage der Gleichbehandlung stellen.

Eine  Kritik  in  Richtung ECC muss an  dieser  Stelle  jedoch
angebracht   werden.  Entscheidungspunkt  Nr.   5,   der   die
Leistungen reguliert, spricht einerseits von "maximum radiated
power",  also  von  einer Strahlungsleistung,  und  anderseits
davon, dass die 12 Watt SSB als "peak envelope power" gemessen
werden  sollen.  Das  geht  aber  nur  am  Senderausgang,  was
natuerlich  im Widerspruch zu einer Strahlungsleistung  steht,
bei der zudem im Text nicht zu erkennen ist, ob es sich um ERP
oder EIRP handeln soll.

Sie  finden  die  neue CEPT-Entscheidung als  PDF-Dokument  in
englischer   Sprache   auf   den   Webseiten   des    European
Communications Office.

http://www.erodocdb.dk/Docs/doc98/official/pdf/ECCDEC1103.PDF

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Quelle: http://www.agz-ev.de/hamradio2day/ausgaben/2011_373.html

73 de Hans!
 


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