| |
DHH841 > FUNK 03.07.11 12:40l 80 Lines 3763 Bytes #999 (360) @ BAY
BID : 37LDBO84100U
Read: GAST
Subj: AGZ: Neue CB-Funk-Entscheidung der CEPT in Kraft
Path: FFLB0X<DBO841
Sent: 110703/1031z @:DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU [Weng JN68EP] OBcm1.07b5 LT:360
From: DHH841 @ DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU (Hans)
To: FUNK @ BAY
X-Info: Sent with login password
Auszug aus dem HamRadio 2day 373-2011 vom 03.07.2011
----------------------------------------------------
NEUE CB-FUNK-ENTSCHEIDUNG DER CEPT IN KRAFT
(rps) Nun ist es eine veroeffentlichte Tatsache: Das ECC - das
Electronic Communications Committee - der CEPT hat am 24. Juni
die bisherigen Richtlinien zum CB-Funk in Europa aufgehoben
und durch die bereits angekuendigte neue Entscheidung ersetzt.
Wir berichteten am 12. Juni in HamRadio 2day Nr. 372 ueber die
Auswirkungen und neuen Randbedingungen fuer eine eventuelle
dritte Amateurfunkklasse in Deutschland.
Was ist nun konkret neu? Erstmals werden nicht nur FM, sondern
auch SSB und AM als europaweit harmonisierte und damit
ueberall zuzulassende Sendearten definiert. Bei FM bleibt es
bei den bekannten vier Watt Senderoutput, bei AM sind vier
Watt gemittelte Leistung entsprechend etwa einem Watt
Traegerleistung vorgesehen, bei SSB hingegen werden maximal 12
Watt PEP festgelegt. Die in ganz Europa freizugebenden
Frequenzen bleiben dagegen unberuehrt - es sind die bekannten
40 Kanaele bei 27 MHz. Darueber hinaus koennen die
Mitgliedsstaaten auf ihrem Territorium natuerlich individuell
weiteren Frequenzraum vorsehen, wie etwa die 80 Kanaele in
Deutschland.
Die neue CEPT-Entscheidung hat keine direkte
Rechtsverbindlichkeit fuer den Buerger. Sie soll allerdings
bis zum 1. Oktober 2011 von den Mitgliedsstaaten in das
nationale Recht umgesetzt werden. Bei uns wird dies die
Bundesnetzagentur im Rahmen einer Allgemeinverfuegung
irgendwann vornehmen; bis dahin muss gewartet werden. Einen
speziellen Aspekt dieser Umsetzung moechten wir an dieser
Stelle noch einmal betonen: Entscheidungspunkt Nr. 4 des ECC
lautet im englischen Original:
"CEPT administrations shall exempt Citizens' Band radio
equipment covered by the present Decision from individual
licensing".
Uebersetzt: "Verwaltungen der CEPT-Mitgliedsstaaten muessen CB-
Funkgeraete, die unter diese Entscheidung fallen, von einer
individuellen Genehmigungspflicht ausnehmen". Damit ist
jedwede Genehmigung gemeint - und nicht nur die
Frequenzzuteilung. Auch die oberhalb von 10 Watt effektiver
isotroper Strahlungsleistung in Deutschland eigentlich
notwendige Standortbescheinigung nach BEMFV mit ihren krassen
Herzschrittmachergrenzwerten gehoert in Sicht der AGZ dazu.
Auch sie darf nach dem Wortlaut der CEPT-Entscheidung bei CB-
Funkgeraeten trotz der nun europaeisch harmonisierten
Senderausgangsleistung von 12 Watt eigentlich nicht gefordert
werden, selbst wenn die benutzte Antenne einen hohen Gewinn
hat: eine echt harte Nuss fuer die Bundesnetzagentur... denn
es wuerde sich sofort die Frage der Gleichbehandlung stellen.
Eine Kritik in Richtung ECC muss an dieser Stelle jedoch
angebracht werden. Entscheidungspunkt Nr. 5, der die
Leistungen reguliert, spricht einerseits von "maximum radiated
power", also von einer Strahlungsleistung, und anderseits
davon, dass die 12 Watt SSB als "peak envelope power" gemessen
werden sollen. Das geht aber nur am Senderausgang, was
natuerlich im Widerspruch zu einer Strahlungsleistung steht,
bei der zudem im Text nicht zu erkennen ist, ob es sich um ERP
oder EIRP handeln soll.
Sie finden die neue CEPT-Entscheidung als PDF-Dokument in
englischer Sprache auf den Webseiten des European
Communications Office.
http://www.erodocdb.dk/Docs/doc98/official/pdf/ECCDEC1103.PDF
--
Quelle: http://www.agz-ev.de/hamradio2day/ausgaben/2011_373.html
73 de Hans!
Lese vorherige Mail | Lese naechste Mail
| |