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DHH841 > FUNK 12.05.11 16:23l 70 Lines 3359 Bytes #999 (360) @ BAY
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Mit AFu-Gerät auf BOS-Frequenz: Ordnungswidrigkeitenverfahren eingestellt
Das Amtsgericht Bremen hat am 4. Mai 2011 ein von der Bundesnetzagentur (BNetzA)
eingeleitetes Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen ein Mitglied des Vereins
"Notfunk Deutschland e.V." (http://www.notfunk-deutschland.org) eingestellt.
Die BNetzA hatte dem Vereinsmitglied vorgeworfen, mit einem Amateurfunkgerät
eine BOS-Funk-Frequenz ohne Frequenzzuteilung genutzt zu haben. Zuvor schon war
die BNetzA mit einer Anzeige gegen den Betroffenen wegen Verstoßes gegen das
"Abhörverbot" gescheitert - das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft
eingestellt.
Der auf Telekommunikationsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Michael Riedel
(http://www.lawfactory.de) hat dazu einen Beitrag verfasst, in dem er die
Hintergründe dieser Verfahren schildert und den wir nachfolgend gern
wiedergeben:
"Nachdem eine funktechnische Störung auf einer BOS Einsatzfrequenz bei dem FIS
Weltcup-Skispringen in Willingen am 5 Februar 2010 teilweise die medizinische
Versorgung und Sicherheit von Teilnehmern und Besuchern in Gefahr brachte,
errichtete die dort offiziell mit zur Gefahrenabwehr eingebundene NOTFUNK
DEUTSCHLAND e.V. durch ihren technischen Leiter ein mobiles Amateurfunkgerät
und nahm dieses auf einer BOS Einsatzfrequenz in Betrieb.
Bald darauf gelang es dem ebenfalls vor Ort befindlichen Prüf- und Messdienst
der Bundesnetzagentur die Ursache der Störung ausfindig zu machen und zu
beseitigen. Anschließend eilten die Beamten der Behörde zum Standort der
NOTFUNK DEUTSCHLAND e.V. und verlangten die Herausgabe eines
Amateurfunk-Handfunkgerätes aus einem verschlossenen Fahrzeug, während sie das
benutzte Mobilfunkgerät am Einsatzort beließen.
Die Bundesnetzagentur erstattete gegen den technischen Leiter des NOTFUNK
DEUTSCHLAND e.V. Anzeige wegen Verstoßes gegen das strafbewehrte Abhörverbot.
Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts
ein.
Daraufhin erließ die Bundesnetzagentur einen Bußgeldbescheid über 500 EUR und
warf dem Mitglied des NOTFUNK DEUTSCHLAND e.V. vor, eine BOS Frequenz mit einem
Amateurfunkgerät ohne Frequenzzuteilung genutzt zu haben. Der Betroffene legte
Einspruch ein und ließ sich unter anderem dahingehend ein, dass Funkamateure
bei der Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgabe 'Unterstützung von Hilfsaktionen
in Not- und Katastrophenfällen' die für den BOS Funk vorgesehenen Frequenzen
mit Amateurfunkstellen bzw. Amateurfunkgeräten nutzen dürfen.
Das Amtsgericht Bremen stellte das Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und legte
der Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen, zu
denen die Kosten des Verteidigers gehören, auf.
AG Bremen – 73 OWi 170 Js 30807/10 793/10 – Beschluss vom 04.05.2011 (RR)"
Soweit der Beitrag von Rechtsanwalt Michael Riedel. Auf seiner Website unter
www.lawfactory.org/html/news.html hat Rechtsanwalt Riedel außerdem zahlreiche
weitere Beiträge zu Rechtsfällen der vergangenen Jahre veröffentlicht.
- wolf -
© FM-FUNKMAGAZIN
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Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien
(z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.
--
Quelle: http://www.funkmagazin.de/110511a.htm
73 de Hans!
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