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DHH841 > FUNK 12.12.10 18:00l 63 Lines 3578 Bytes #999 (360) @ BAY
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Subj: AGZ: CB-Funk: SSB mit 12 Watt output kommt
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Auszug aus dem HamRadio 2day 359-2010 vom 12.12.2010
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CB-FUNK: SSB MIT 12 WATT OUTPUT KOMMT
(rps) Die am wenigsten anspruchsvolle Amateurfunkklasse muss sich grundsätzlich
hinreichend nach oben absetzen vom Erlaubnisumfang und damit von der
Attraktivität des allgemein genehmigten Jedermann-Funks. Hier werden wir in
absehbarer Zeit wohl ziemlich umdenken müssen. FM – Das Funkmagazin berichtete
diese Woche darüber, dass eine große Mehrheit der europäischen Staaten auf
einer CEPT-Sitzung im November keine Einwände gegen die neue CB-Funknorm EN 300
433 erhoben hat. Es ist nun vorgesehen, diese Norm bis Ende Mai 2011 in Kraft
zu setzen. Parallel dazu wird eine CEPT-Entscheidung vorbereitet, die Inhalte
auch tatsächlich anzuwenden. In denjenigen Mitgliedsstaaten der CEPT, die
zugleich in der Europäischen Union sind, wird diese Entscheidung verbindlichen
Charakter haben und muss in nationales Recht umgesetzt werden.
Und das besondere daran für den Amateurfunk? Nun – erstmals wird dem CB-Funk
gestattet, in der Sendeart SSB 12 Watt Senderausgangsleistung zu benutzen. Das
ist – zusammen mit einer einigermaßen vernünftigen Antenne – weit mehr an
effektiver isotroper Strahlungsleistung, als der Einsteigerklasse im
Amateurfunk bis Mitte 2006 erlaubt war. Gerade im nun bevorstehenden
Sonnenfleckenmaximum wird CB-Funk bei 27 MHz damit ziemlich attraktiv sein für
ein "Amateurfunk-Feeling light", und das ohne eine jede Prüfung und ohne jede
Prüfungsgebühr. Die bei uns in Diskussion befindliche "Entry-Level-Licence" als
dritte Amateurfunkklasse wird sich daran zwingend orientieren müssen. In Sicht
der AGZ ist jetzt eine von anderen Vereinen diskutierte erneute
10-Watt-EIRP-Regelung hier endgültig nicht mehr machbar.
Die Bundesnetzagentur bekommt im Übrigen noch ein ganz besonders delikates
Problem: Demnächst also werden in den Funkläden der gesamten EU völlig
freizügig auf harmonisierten Frequenzen verwendbare Jedermann-Transceiver
stehen, die mit ihren 12 Watt Out und ganz normalen Antennen locker die
10-Watt-EIRP-Grenze nach oben durchbrechen und die alle deshalb in Deutschland
gemäß BEMFV eine individuelle Standortbescheinigung benötigen.
Hier rächt sich nun endlich der nationale Alleingang der Bundesrepublik, die
als einziger Mitgliedsstaat der Europäischen Union eine derart niedrige Grenze
in ihrem Umweltrecht kennt. Der Rest der EU nimmt darauf keine Rücksicht. Nun
sind die zu erwartenden 20 bis 25 Watt EIRP unter Berücksichtigung der üblichen
Toleranzen von einem Wert von 10 Watt EIRP durch eine Feldstärkemessung im
Freien rechtssicher nicht zu unterschieden, zu gering ist der Unterschied von
nur 3 dB. Und noch zwei ketzerische Dinge sind anzumerken: Es widersprechen
sich die Begriffe "Allgemeinzuteilung" und "individuelle Standortbescheinigung"
diametral, sie schließen sich sogar gegenseitig aus: Was bereits allgemein
genehmigt ist, kann keiner weiteren Genehmigung mehr bedürfen. Schließlich –
das Erfordernis einer Standortbescheinigung allein in Deutschland könnte bei
allgemein zugeteilten und harmonisierten Frequenzen durchaus im Licht des
Europäischen Rechts ein Handelshemmnis darstellen, das beseitigt werden muss.
Die Sache wird also bestimmt spannend – auch für den Amateurfunkdienst.
Quelle: http://www.agz-ev.de/hamradio2day/ausgaben/2010_359.html
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Jetzt ist diese Sache auch im AFu angekommen. Interessant zu beobachten wie es
nun weitergeht! :-)
73 de Hans!
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