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DHH841 > FUNK     21.10.10 20:10l 49 Lines 2068 Bytes #999 (360) @ BAY
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Subj: Gericht: "Schwarzsurfen" in fremden offenen WLAN-Netzen nicht strafbar
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Gericht: "Schwarzsurfen" in fremden offenen WLAN-Netzen nicht strafbar

Das "Schwarzsurfen" in fremden, nicht verschlüsselten WLAN-Netzwerken ist nach
Auffassung des Landgerichts Wuppertal nicht grundsätzlich strafbar.

Das Landgericht Wuppertal hatte einen Fall zu entscheiden, bei dem sich eine
Person ohne Genehmigung in ein fremdes ungesichertes WLAN eingeloggt hatte, um
auf diesem Wege im Internet zu surfen (das Funkmagazin berichtete
http://www.funkmagazin.de/100810.htm). Die Staatsanwaltschaft sah darin u.a.
einen Verstoß gegen das "Abhörverbot" des § 89 TKG
(http://www.bundesrecht.juris.de/tkg_2004/__89.html) und gegen das
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und beantragte die Eröffnung des Hauptverfahrens
gegen den Angeschuldigten. Das Amtsgericht Wuppertal folgte der
Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft nicht und lehnte die Eröffnung des
Verfahrens ab. Daraufhin legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde beim
Landgericht Wuppertal ein.

Diese Beschwerde wurde am 19. September 2010 vom Landgericht Wuppertal als
"unbegründet verworfen". Nach Auffassung des Landgerichts liegt im vorliegenden
Fall kein ein verbotenes "Abhören" vor, weil "der Einwählende nicht zwischen
anderen Kommunikationspartnern vertraulich ausgetauschte Nachrichten
wahrnehme", sondern "selbst Teilnehmer eines Kommunikationsvorgangs werde".
Auch ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz oder Verstöße gegen das
Strafgesetzbuch wegen "Ausspähens von Daten", "versuchten Computerbetrugs" oder
des "Erschleichens von Leistungen" seien nicht gegeben.

Das Landgericht Wuppertal hat zu diesem Fall eine Pressemitteilung
veröffentlicht, die im Internet unter www.lg-wuppertal.nrw.de/presse abgerufen
werden kann.

- wolf -

© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de

Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien
(z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.

--

Quelle: http://www.funkmagazin.de/201010.htm

73 de Hans!


 


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