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DHH841 > FUNK 13.03.10 19:07l 38 Lines 1346 Bytes #999 (360) @ BAY
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Verwaltungsvorschriften für "nichtöffentlichen mobilen Landfunk"
veröffentlicht
Die Bundesnetzagentur hat am 3. März 2010 eine überarbeitete Version ihrer
"Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen im nichtöffentlichen mobilen
Landfunk" (VVnömL) veröffentlicht.
In diesen Verwaltungsvorschriften sind die Details für die Vergabe von
Einzelfrequenzzuteilungen an die verschiedenen Nutzergruppen des
"nichtöffentlichen mobilen Landfunks" (z.B. Betriebsfunk, Bahnfunk etc.)
geregelt.
Auch der CB-Funk gehört zum "nichtöffentlichen mobilen Landfunk". Er kann
jedoch seit dem Jahre 2003 aufgrund einer Allgemeinzuteilung betrieben werden.
Einzelfrequenzzuteilungen sind im CB-Funk nur noch für die Nutzung der Kanäle
41 bis 80 mit Feststationen in den sog. "Schutzzonen" erforderlich. Dies wird
im Abschnitt 12 der Verwaltungsvorschriften erläutert.
Die Verwaltungsvorschriften können im Internet unter
www.bundesnetzagentur.de/media/archive/18297.pdf heruntergeladen werden.
- wolf -
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Quelle: http://www.funkmagazin.de/130310.htm
73 de Hans!
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