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Stellungnahmen von DAKfCBNF, DFA und Franz Ahne zu "12 Watt SSB"
Am 28. Januar 2010 fand in der Bundesnetzagentur in Mainz ein Arbeitstreffen
statt, bei dem auch das Thema "12 Watt SSB im CB-Funk" auf der Tagesordnung
stand (das Funkmagazin berichtete).
Zu diesem Treffen hatten die CB-Funk-Vereinigungen DAKfCBNF und DFA sowie Franz
Ahne (als Privatperson) Stellungnahmen eingereicht. Um den Lesern zu
vermitteln, welche Positionen diese Vereinigungen bzw. Franz Ahne in Sachen "12
Watt SSB" gegenüber der Behörde einnehmen, veröffentlicht das Funkmagazin die
Stellungnahmen nachfolgend in vollem Wortlaut.
Stellungnahme des DAKfCBNF:
Stellungnahme zur Leistungserhöhung auf 12 Watt (PEP) in der Betriebsart SSB
Vorbesprechung am 28.01.2010 in der BNetzA in Mainz, 10:00 Uhr, zur CEPT
Arbeitsgruppe WG SE in Rottach - Egern vom 01. - 05. Februar 2010 .
Hier Agenda des 55. Meeting der WG SE, Punkt 3.3 und 5. Doc 009
Mit dem Bericht der SE7 zu WG SE wurde eine Leistungserhöhung von 4 Watt auf 12
Watt in der Betriebsart SSB, europaweit zur Diskussion gestellt.
Der Deutsche Arbeitskreis für CB- und Notfunk, hat daraufhin, bei seinen
Mitgliedsvereinigungen eine Befragung zu diesem Thema durchgeführt.
Nach Auswertung der Antworten, steht die Befürwortung für die Leistungserhöhung
von 4 Watt auf 12 Watt in der Betriebsart SSB im Vordergrund - jedoch sollte
jede Beeinflussung durch elektromagnetischen Wellen in diesem Frequenzbereich,
auf sicherheitsrelevante Geräte minimiert werden. Es sollte daher geprüft
werden, ob eine Leistungserhöhung im europäischen Raum sinnvoll ist.
Begründung zur Leistungserhöhung
Im ländlichen Raum der Bundesrepublik Deutschland gibt es, teils durch die
Besiedlung als auch durch die Topologie, bedingt, immer wieder Probleme mit den
Reichweiten der bisher verwendeten Funkgeräte. Eine Leistungserhöhung würde
diesen Missstand erheblich minimieren. Die Kommunikation der Teilnehmer könnte
daher intensiviert werden. Ein weiterer Aspekt ist die zunehmende
Sonnenfleckenaktivität, die ebenfalls zur intensiveren und weit reichenden
Kommunikation ( z. B. im Katastrophenfall ) führen könnte.
Ein anderer Bereich liegt im Notfunk. Hierbei könnte ein erweiterter
Leistungsbereich einen Notruf effizienter gestalten.
Die Mitgliedsvereinigungen des Deutschen Arbeitskreises für CB- und Notfunk,
bitten daher um Prüfung der Leistungserhöhung von 4 Watt auf 12 Watt, in der
Betriebsart SSB im 11 Meter Bereich.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift Böhle)
(Ende der Stellungnahme des DAKfCBNF)
Stellungnahme der DFA (formuliert von Mathias Czaya):
Einwände gegen die Erhöhung der CB Funk Leistung auf 12 Watt (P.E.P)
Behauptet wird die Notwendigkeit der Erhöhung der SSB Leistung von 4 Watt
(P.E.P.) auf 12 Watt (P.E.P.), weil dieses von LKW Fahrern verlangt worden
sei.
Hier wird widersprochen.
In den letzten 10 Jahren sind an die nationalen CB Funk Verbände in Deutschland
nicht nur keine Forderungen von LKW Fahrern sondern auch nicht von deren
Vereinigungen herangetragen worden mit dem Wunsch nach Leistungserhöhung für
SSB.
Der Behauptung der Schaffung einer neuen Norm auf höherem Leistungsniveau für
den grenzüberschreitenden LKW Verkehr wird widersprochen. Derzeit haben 23
Länder 4 Watt FM, was einen de facto harmonisierten Standard darstellt.
Dieser braucht keineswegs geändert zu werden.
Nur 2 Länder ( Polen und Spanien) haben SSB mit einer höheren Leistung als 4
Watt (P.E.P.) .
Die Leistungserhöhung wird vom Antragsteller (ETSI an CEPT) aus offensichtlich
wirtschaftlichen Gründen betrieben, um neue Geräte auf einem stagnierenden
Markt verkaufen zu können.
Es wird beanstandet, dass in TR 102626 nicht die gesetzlich vorgeschriebenen
und zum Betrieb notwendigen elektrischen Geräte eines Fahrzeuges ( z.B.
Fahrtenschreiber, Bordelektronik, Computersteuerung des Motors) geprüft worden
sind.
Citation from TR102626
"The application of "CB radio has matured into a communication medium mainly
used by long distance lorry drivers as their only means of communicating with
fellow drivers and as such plays a vital part in communicating road safety and
weather information".
Der Bedarf nach Reichweite im CB Funk wird seit 4 Jahren OHNE Leistungserhöhung
bereits jetzt schon abgedeckt. Sprachgateways erlauben eine beliebige
Reichweite und benutzen zur Tunnelung das Internet. In Deutschland gibt es über
200 angemeldete Sprachgateways auf den Platformen EQSO, Free Radio Network und
Teamspeak. Vorbild war das Echolink auf den Amateurbändern. Sprachgateways gibt
es auch in anderen euroäischen Ländern und international z.B. in den USA,
Mexico, Argentinien usw. . Die Modulationsart ist FM und verwendet werden die
bereits harmonisierten 4 Watt Sendeleistung, welche eine ausgezeichnete
Sprachqualität ermöglichen und bei Fahrzeugbetrieb als Nebeneffekt lästige
Zündstörungen unterdrücken. Dieses wäre bei AM oder SSB Betrieb systembedingt
nicht so ohne weiteres möglich.
Es wird beanstandet, dass nicht die möglichen Interferenzen und Fehlsteuerungen
bis hin zum Ausfall der Baustellenwarnsysteme, die auf mehreren Kanälen im CB
Funk betrieben werden, geprüft worden sind. Dies ist nicht mit der
Verkehrssicherheit vereinbar.
Es wird beanstandet, dass es keine Beschränkung im CB-Funk für die Leistung mit
12 Watt (P.E.P) für den Mobilbetrieb gibt. Eine Beschränkung würde das
Prüfverfahren für Störungen bei der Heimelektronik vereinfachen.
Da es kein Verbot für den stationären Betrieb des CB-Funks gibt, muss eine
erweiterte Prüfung und weitere Messungen verlangt werden.
Viele wichtige elektronische Geräte der Heimelektronik sind nicht geprüft
worden, was angesichts 38 Millionen Fernseh- und Computerhaushalte in
Deutschland, wie auch für weitere Millionen in Europa, notwendig wäre.
Eingeräumt werden (in der TR 102626) Störungen des Fernsehempfangs im Band I
(48-68 MHz) und diese würden sich angeblich mit Zeitablauf von selbst
erledigen. Nicht erwähnt wird, dass Deutschland auf Hinweis der Europäischen
Union das Datum 2015 für den Übergang zum digitalen Fernsehen bestimmt hat.
Nicht erwähnt wurde, dass die Kanäle 2-4 auch weiterhin im Kabelfernsehen wegen
der Frequenzknappheit dringend benötigt werden und sich keinesfalls "von
selbst" erledigen.
In diesem Zusammenhang wird das Fehlen jeder Messungen an Videorecordern
beanstandet, die den gleichen Frequenzbereich wie Fernsehgeräte belegen. Auch
beanstanden wir das Fehlen von Messungen an Zusatzgeräten, die sich in der
Vergangenheit als störanfällig gezeigt haben, wie Kabeldecoder, PayTV
Decrambler usw. .
Mit dem Aufkommen von Internet über Kabel ist das Fehlen von Messungen zu
beanstanden, die das Verhalten des frequenzgleichen Bandes der
Internetrückrufkanäle, die den Kurzwellenbereich benutzen einschliesslich des
11 Meter Bandes, in Haushalten zu beurteilen ist.
Das Dokument SE7(09)062 ist lediglich ein vertraulicher Entwurf (draft: in
confidence), der das Verhalten eines Verteilerschrankes beim Internetprovider
beschreibt. Da aber CB Funkgeräte und Internetboxen in HAUSHALTEN aufeinander
treffen, spielen die Eigenschaften der Geräte in den Räumen eines
Internetproviders keine
besondere Rolle.
Auch fehlt eine Beurteilung des Störpotentials von verkabelten Haushalten
bezüglich der Bildung von Mantelwellen auf den Abschirmungen von Koaxkabeln,
zumal in Häusern oft viele hundert Meter Koaxkabel verwendet werden, die als
Antennen wirken und deren Teilspannungen sich aufaddieren.
Ein äussert kritischer Punkt dürfte Power Line Communication (PLC) sein,
welches innerhalb von Häusern (indoor PLC) auf unabgeschirmten Stromleitungen
betrieben wird und den Bereich 15-30 MHz benutzt. Da sind Störungen durch
Blocking und Datenpaketeverlust zu erwarten. Wir beanstanden das Fehlen von
Messungen.
Da das Europäische Parlament durch Beschluss der Gründung einer
Verbraucherschutzbehörde "GEREK" dem Internet einen hohen politischen
Stellenwert eingeräumt hat (Amtsblatt der EU December, 18th, 2009) ist es auch
geboten, die möglichen Störungen von Computern und Peripheriegeräten durch
Messungen zu erfassen, was aber nicht geschehen ist und was dringend zu fordern
wäre.
Aus dem Betrieb von Amateurfunkgeräten im benachbartem 10m Band sind
Bildstörungen sowie Tonstörungen bekannt, die aus den Computerlautsprechern
kommen, das Einfrieren von Bildern und Blockaden von Computermäusen und
Tastaturen. Wir mahnen daher weitere Messungen an.
Es ist Angelegenheit des Antragstellers (ETSI), die Ungefährlichkeit von
CB-Funkgeräten mit 12 SSB (P.E.P.) und die Vereinbarkeit mit
Haushaltselektronik nachzuweisen.
Ein dringendes Bedürfnis, für 12 Watt SSB (P.E.P.), können wir derzeit nicht
erkennen, wohl aber das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers
beziehungsweise aus einzelnen Mitgliedern von ETSI ERM-TG28 .
Dazu schreibt der Chairman von SE7 im Abschlussprotokoll:
"The chairman noted that business matters cannot unfortunately be used as a
rationale for higher power."
Wir bitten dringend um weitere ergänzende Messungen und schlagen vor, den
Antrag auf Erhöhung der Sendeleistung 12 Watt SSB (P.E.P.) weiterer Bearbeitung
oder Messungen an die SE7 zurück zu weisen.
(Ende der Stellungnahme der DFA)
Stellungnahme von Franz Ahne:
An die Bundesnetzagentur, Referat 412,
Betr.: Vorbesprechung im Hause am 28. 01. 2010, 10:00 Uhr, Raum 1055, zur CEPT
Arbeitsgruppe WG SE in Rottach – Egern vom 01- 05. Februar 2010
Hier: Agenda des 55. Meeting der WG SE, Punkt 3.3 und 5, Doc 009
Aus Dokumenten (ETSI TR 102 626, einem älteren(!) Gutachten und "Draft: in
confidence") wie auch denen, für das oben genannte Meeting, kann man folgendes
entnehmen:
1.) 12 Watt SSB (PEP) in Kraftfahrzeugen, besonders LKW.
4. Citizens' Band (CB) Radio im Bericht der SE 7 zu WG SE"
Unter "Key observations:
The type of usage has been changed. The main user group is lorry drivers,
As a consequence, higher power levels to CB devices were requested."
Für eine Erhöhung der Senderausgangsleistung für die Modulationsart SSB von
jetzt 4 Watt (PEP) auf 12 Watt (PEP) wurde als ein Grund angegeben "die größere
Reichweite für LKW Fahrer" (lorry drivers).
Eine solche dreifache Leistungserhöhung bedeutet in jedem Fall eine größere
Beeinflussung auf die Bordelektronik von Kraftfahrzeugen (KFZ) und durch die
Fingerspitzenarbeit bei Clarifier Einstellung und dadurch eine Gefahr im
Straßenverkehr (z.B. Autobahnen mit höheren Geschwindigkeiten.)
Es wurden keine Untersuchungen / Gutachten weder in der TR 102 626, einem
anderen alten Gutachten von vor über 10 Jahren, noch in einem Gutachten das als
äDraft: in confidence“ angeführt wurde gefunden.
Auch der Einfluss auf die Autobahnwarnstellensysteme, die auf verschiedenen
Kanälen mit AM und FM im 11 Meter Band arbeiten, wurde in keiner Untersuchung
geprüft.
Die zweijährige Befragung unter den "Brummifahrern" aus verschiedenen Ländern
ergab, die verschiedenen Kanäle auf denen sie sich in ihrer Sprache
unterhielten und zwar in AM oder FM. Keiner nannte SSB als notwendig.
Auf die Straßenverkehrsordnung (StVO) Para 23, Abs. 1a und 1b) wird
hingewiesen. (Erweiterungsverbot für handgehaltene Mikrofone.)
2.) Harmonisierung der Bedingungen für den Betrieb von CB – Funk Anlagen
Einen weiteren Widerspruch in ETSI TR 102 626 findet man unter Punkt 6 (current
of regulation). Hier sind, bis auf 17 Länder, die nicht geantwortet haben
Betriebsbedingungen für CB Funk Geräte angeführt.
AM mit 1 Watt sind es 18 Länder;
SSB mit 4 Watt sind es 12 Länder;
FM mit 4 Watt gibt es in allen europäischen Ländern.
SSB mit 12 Watt gibt es nur in Spanien und Polen;
AM mit 5 Watt nur in Italien und nur auf 34 Kanälen:
AM mit 4 Watt in Spanien und Polen, wobei Polen mit 5 KHz neben der üblichen
Kanäle liegt.
Es ist doch unverständlich, wenn unter Punkt 7 (proposed regulations)
vorgeschlagen wird, dass sich alle europäischen Verwaltungen nach den
Bedingungen in Spanien, Polen oder Italien richten sollen, während alle anderen
bereits zum Teil harmonisiert sind.
The chairman (SE 7 in Paris December 2009) noted that business matters cannot
unfortunately be used as a rationale for higher power.
Interessant ist auch die Aussage Punkt "4 im Bericht der SE 7 zu WG SE":
"SE 7 also sees that possible additional studies are not expected to change the
conclusions."
Wir haben bereits eine größtmögliche Harmonisierung, wobei durchaus einige
Länder noch Nachholungsbedarf für AM und SSB haben.
Sicher wäre es sinnvoller die EN 300 135 und die EN 300 433 endlich zu einer EN
zusammenzufassen.
Es werden jedoch bei einer Leistungserhöhung (SSB) bei einem Betrieb in
fahrenden Kraftfahrzeugen, gravierende Gefährdungen im Straßenverkehr
befürchtet und bitte die WG SE nicht zuzustimmen und die Angelegenheit für
weitere Untersuchungen oder Gutachten an die SE 7 oder ETSI ERM TG 28 zurück zu
weisen.
Mit freundlichen Grüßen
Franz Ahne
Fahrlehrer seit 1953
(Straße und Wohnort gelöscht -Red.)
(Ende der Stellungnahme von Franz Ahne)
Alle Stellungnahmen liegen dem Funkmagazin im Originalformat vor.
- wolf -
© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de
Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien
(z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.
--
Quelle: http://www.funkmagazin.de/290110a.htm
73 de Hans!
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