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Herbsttagung der DFA in Kempen (Rückblick)
Am Samstag, dem 3. Oktober 2009 fand in Kempen (Nordrhein-Westfalen) die
Herbsttagung der Deutschen Funk-Allianz (DFA) statt.
An der Veranstaltung nahmen 11 stimmberechtigte Delegierte ("Abgeordnete") aus
8 Mitgliedsvereinigungen teil. Als Gäste waren u.a. Dieter Contzen (ehem. DCBD)
und Christian Kaupert (AFD) erschienen. Insgesamt waren 21 Personen anwesend.
Ausrichter der Tagung war die Mitgliedsvereinigung "Europafunker.de".
Der Vorsitzende des DAKfCBNF, Bernd Böhle, übersandte ein Grußwort, in dem er
bedauerte, dass er aus beruflichen Gründen nicht erscheinen könne. Er wünschte
der Versammlung viel Erfolg.
Als neues Mitglied wurde der Funkverein "Charly Tango" aus Lingen in die DFA
aufgenommen. Die Aufnahme erfolgte einstimmig.
Der Vorsitzende der DFA, Harald Westermann, appelierte an alle Mitglieder, sich
mehr an der Vereinsarbeit zu beteiligen. Der Vorstand sei nur das ausführende
Organ, die Zuarbeit müsse von den Mitgliedern kommen. Westermann: "IHR seid die
DFA!".
Harald Westermann berichtete von einer konstruktiven eQSO-Gesprächsrunde, die
am 30. August auf dem Server www.eqso-cbpmr.de stattfand. In diesem
Zusammenhang wurde diskutiert, auf welche Weise Sprachfunknetzwerke wie eQSO
oder FRN einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht werden können.
Kritisiert wurden die Zwistigkeiten unter verschiedenen Serverbetreibern. Dies
könne dazu führen, dass Interessenten abgeschreckt werden, von
Sprachfunknetzwerken Gebrauch zu machen.
Für Heiterkeit sorgte ein von Westermann verlesener Beitrag aus einem
Internet-Forum. Darin hatte der Betreiber von "CB-Radio", Burkhard Heid,
behauptet, ein Mitarbeiter der Bundesnetzagentur habe ihn angerufen, die Arbeit
von CB-Radio gelobt und seine Idee eines "Bundesausschusses CB-Funk" als "für
die Verwaltung akzeptierbar" bezeichnet. Westermann sagte, er habe daraufhin
mehrere Telefonate mit der Bundesnetzagentur geführt. Dort habe man über Heids
Beitrag gelacht. Von einem Anruf wusste niemand etwas.
Westermann bedankte sich beim Pressesprecher Hans-Werner Hoppe für die
Neugestaltung der DFA-Homepage. Hoppe verteilte dazu eine kleine Broschüre, in
der die neue Homepage ausführlich beschrieben wird.
Einstimmig angenommen wurde ein Antrag auf Änderung der DFA-Satzung. Die
Satzungsänderung hat zum Inhalt, dass der Vorstand und beauftragte Personen
unter bestimmten Voraussetzungen (die über die derzeitige gesetzliche Regelung
hinausgehen) von persönlichen Haftungsansprüchen freigestellt werden.
Diskutiert wurde der Vorschlag, Fördermitgliedern künftig ein "prozentuales
Stimmrecht" einzuräumen, bei dem eine Stimme nicht voll, sondern nur zu einem
bestimmten Bruchteil zählt.
Mathias Czaja berichtete über Aktivitäten der ECBF (Anmerkung: Gemeint ist die
sog. "ECBF Warschau" unter der Leitung von Enrico Campagnoli). In dem
ECBF-Markenrechtsstreit beim europäischen Marken-Registrierungsamt OAMI hat es
eine Entscheidung gegeben: OAMI hat den Widerspruch der "ECBF Brüssel" gegen
die Marken-Eintragung des Begriffs ECBF durch Enrico Campagnoli abgelehnt. Die
"ECBF Brüssel" muss die Kosten in Höhe von 300 Euro tragen. Gegen diese
Entscheidung kann sie erneut Widerspruch einlegen.
Kritik übte Mathias Czaja an dem Vorhaben des Europäischen Funkbüros ERO,
Voraussetzungen für eine Leistungserhöhung von CB-Funkanlagen auf 4 Watt AM und
12 Watt SSB zu schaffen. Auf der Tagung einer ERO-Arbeitsgruppe im September in
Tallin (Estland) war ein sog. "Technical Report" des europäischen
Normungsinstituts ETSI durchgewunken worden. In diesem Report ist u.a. eine
Störfestigkeitsuntersuchung von CB-Geräten beschrieben, die in einem Messlabor
der BNetzA in Kolberg durchgeführt wurde. Diese Untersuchung hatte zum
Ergebnis, dass CB-Funkgeräte auch bei einer Ausgangsleistung von 4 Watt AM bzw.
12 Watt AM keine nennenswerten Störungen in Geräten der Unterhaltungsindustrie
verursachen.
Czaja ist der Auffassung, dass es sich bei dieser Untersuchung um ein
"Gefälligkeitsgutachten" handelt, das für 30.000 Euro "gekauft" worden seien.
Die Ergebnisse seien praxisfern, weil nur die Störfestigkeit von digitalen
Geräten getestet worden sei. In den Haushalten seien aber noch zahlreiche
analoge Geräte und Komponenten vorhanden, die eine geringere Störfestigkeit
gegenüber CB-Funk-Aussendungen aufweisen.
Eine Erhöhung der zulässigen Sendeleistung auf 12 Watt in der Modulationsart
SSB sei auch deshalb problematisch, weil für eine solche Funkanlage (sofern sie
"ortsfest" betrieben wird) eine kostenpflichtige Standortbescheinigung der
BNetzA erforderlich sei. Außerdem würde der Standort der CB-Anlage dann auch
registriert und in der Standortdatenbank der BNetzA abrufbar sein.
Czaja regte an, dass sich die DFA mit dieser Problematik befassen solle.
- wolf -
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Quelle: http://www.funkmagazin.de/041009.htm
73 de Hans!
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