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DHH841 > FUNK     05.09.09 15:49l 63 Lines 2763 Bytes #999 (360) @ BAY
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Subj: Frequenzzuteilung für 869-MHz-Kurzstreckenfunk geändert
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Frequenzzuteilung für 869-MHz-Kurzstreckenfunk geändert

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Frequenzzuteilung für
Kurzstrecken-Funkgeräte, sog. "Short Range Devices" (SRD) geändert. 

Die Änderung betrifft nur solche SRD, die im Frequenzbereich 869,400 bis
869,650 MHz arbeiten. Bisher war es nicht erlaubt, mit solchen Geräten Audio-
und Sprachsignale zu übertragen. Dieses "Verbot" ist jetzt aufgehoben worden.

Die Änderung der Frequenzzuteilung wurde mit Verfügung 39/2009 im Amtsblatt Nr.
16 vom 26. August 2009 veröffentlicht. Sie hat folgenden Wortlaut (Zitat):

Vfg Nr. 39/2009

Allgemeinzuteilung von Frequenzen für die Benutzung durch die Allgemeinheit für
nichtöffentliche Funkanwendungen geringer Reichweite; Non-specific Short Range
Devices (SRD)

Die Verfügung 30/2006, veröffentlicht im Amtsblatt der Bundesnetzagentur Nr.
13/2006 vom 5. Juli 2006, S. 1739, wird wie folgt geändert: 

Im Abschnitt 1, Frequenznutzungsparameter, entfällt im Frequenzbereich 869,400
- 869,650 MHz (Frequenzbereich "i") die Fußnote 3 mit dem Text "Die Übertragung
von Audio- und Sprachsignalen ist nicht erlaubt". (Zitatende)

Die übrigen technischen Parameter für "Short Range Devices" in diesem
Frequenzbereich bleiben unverändert: Die maximale Kanalbandbreite beträgt nach
wie vor 25 kHz; Schmal- und Weitbandmodulation sind erlaubt. Der gesamte
Frequenzbereich kann auch als ein einziger Breitband-Kanal für schnelle
Datenübertragungen benutzt werden. Die Strahlungsleistung darf 500 Milliwatt
ERP nicht überschreiten. Die Geräte müssen eine Sendezeitbeschränkung ("Duty
Cycle") von zehn Prozent aufweisen. Das bedeutet, dass die Geräte innerhalb
einer Betriebszeit von einer Stunde insgesamt nur max. sechs Minuten auf
Sendung gehen dürfen. Außerdem müssen die Geräte über eine
"Listen-before-Talk"-Funktion verfügen. ("Listen before Talk" bedeutet, dass
das Funkgerät vor einer Aussendung automatisch prüft, ob der Kanal frei ist.)

Wegen dieser Einschränkungen wird es auch in Zukunft nicht möglich sein, diesen
Frequenzbereich für einen klassischen "Jedermann"-Funk (ähnlich wie CB-Funk,
PMR446 oder "Freenet") zu nutzen.

- wolf -

Anmerkung: Die geänderte Frequenzzuteilung ist von der BNetzA bisher nicht im
Internet veröffentlicht worden (Stand: 5. September 2009). Die bisherige
Frequenzzuteilung ist im Downloadbereich der Behörde unter
www.bundesnetzagentur.de/media/archive/6709.pdf zu finden.

© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de

Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien
(z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.

--

Quelle: http://www.funkmagazin.de/050909.htm

73 de Hans!
 


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