OpenBCM V1.13-38-g65b7 (Linux)

Packet Radio Mailbox

FFLB0X

[FFL-B0X]

 Login: GAST





  
DHH841 > FUNK     23.08.09 17:58l 61 Lines 2804 Bytes #999 (360) @ FFL
BID : N8JDBO841002
Read: DHH841 GAST DDK716
Subj: EMV-Beitragspflicht für Amateurfunk-Selbstbaugeräte
Path: FFLB0X<DBO841
Sent: 090823/1658z @:DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU [LA JN68EP] OBcm1.07b3 LT:360
From: DHH841 @ DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU (Hans)
To:   FUNK @ FFL
X-Info: Sent with login password

EMV-Beitragspflicht für Amateurfunk-Selbstbaugeräte

Durch eine Änderung des EMV-Gesetzes Anfang August unterliegen jetzt auch
selbstgebaute und modifizierte Amateurfunkgeräte einer EMV-Beitragspflicht.
Dies berichtet die Amateurfunkvereinigung AGZ in ihrem Funkspruch "HamRadio
2day" Nr. 327.

Seit dem Inkrafttreten des bisherigen EMV-Gesetzes am 1. März 2008 gab es
formal keine EMV-Beitragspflicht für selbstgebaute und modifizierte
Amateurfunkgeräte. Am 4. August 2009 trat - von den Funkamateuren weitgehend
unbemerkt - ein Änderungsgesetz in Kraft, mit dem u.a. die bisherige
Beitragsregelung des EMV-Gesetzes erweitert wurde. Seitdem sind auch wieder
Amateurfunk-Selbstbau- bzw. Umbaugeräte von der EMV-Beitragspflicht erfasst -
nach dem Willen des Gesetzgebers rückwirkend ab 1. März 2008.

Die Änderung der EMV-Beitragsregelung war in den ersten Gesetzentwürfen vom
August bzw. Oktober 2008 noch nicht enthalten. Sie ist erst im März 2009
aufgrund einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und
Technologie hinzugefügt worden.

Zur Begründung heißt es in der Beschlussempfehlung, die Änderung diene der
"rechtsförmlichen Bereinigung". Bei der Novellierung des EMV-Gesetzes im März
2008 sei "unberücksichtigt" geblieben, durch einen Verweis auf § 19 EMVG "von
Funkamateuren zusammen- oder umgebaute Funkgeräte" in die Beitragspflicht
einzubeziehen. Mit der Gesetzesänderung werde dies rechtsförmlich bereinigt.

Bedenken wegen der Rückwirkung der Beitragserhebung hat der Ausschuss für
Wirtschaft und Technologie offenbar nicht. In der Beschlussempfehlung heißt es
dazu, "ein schutzwürdiges Vertrauen der Nutzer (sei) in diesen Fällen nicht
gegeben". Diese hätten bereits in der Vergangenheit aufgrund damaliger
gesetzlicher Regelungen für solche Geräte Beiträge gezahlt und "mit deren
weiteren Erhebung für den noch nicht abgegoltenen Zeitraum ab 2005" rechnen
müssen. Außerdem ließen sich "auch aus der Gesetzesgenese zur Novellierung des
EMVG keine Anhaltspunkte für einen künftigen Verzicht auf eine Beitragserhebung
entnehmen". Mit der Rückwirkung - so der Ausschuss - werde "daher lediglich die
Rechtslage insgesamt wieder hergestellt, wie sie vor dem Inkrafttreten der
Novellierung zum 1. März 2008 bestanden hat".

Die AGZ kündigte an, sie wolle "sorgfältig prüfen", ob das rückwirkende
Inkrafttreten des Änderungsgesetzes "mit dem Recht vereinbar ist" - ebenso die
"Nicht-Anhörung der betroffenen Kreise".

- wolf -

© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de

Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien
(z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.

--

Quelle: http://www.funkmagazin.de/230809.htm

73 de Hans!


 


Lese vorherige Mail | Lese naechste Mail


 30.10.2026 13:10:01lZurueck Nach oben