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DHH841 > FUNK     04.08.09 19:28l 41 Lines 1682 Bytes #999 (360) @ FFL
BID : 48JDBO841001
Read: DSE840 GAST DHH841
Subj: "Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung" in Kraft getreten
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Sent: 090804/1828z @:DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU [LA JN68EP] OBcm1.06b59 LT:360
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"Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung" in Kraft getreten

Am 4. August 2009 ist das umstrittene "Gesetz zur Regelung des Schutzes vor
nichtionisierender Strahlung" (http://www.agz-ev.de/recht/gesetze/pdf/nisg.pdf)
weitgehend in Kraft getreten.

Durch das neue Gesetz ist u.a. der Regelungsbereich des
Bundesimmissionsschutzgesetzes erweitert worden. Dadurch ist es möglich, auch
für private Funkanlagen mit einer Strahlungsleistung von weniger als 10 Watt
EIRP eine Anzeigepflicht bei der zuständigen Umweltbehörde einzuführen. Bisher
gab es eine solche Anzeigepflicht nur für gewerbliche Anlagen.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(http://www.bmu.de) hat zwar zu verstehen gegeben, dass private Funkanlagen mit
einer Strahlungsleistung von weniger als 10 Watt EIRP von der Anzeigepflicht
ausgenommen werden sollen. Eine solche Ausnahmeregelung ist jedoch nicht im
Gesetz enthalten, sondern soll erst später vom Ministerium in einer
Rechtsverordnung festgelegt werden.

Die Amateurfunk-Vereinigung AGZ e.V. (http://www.agz-ev.de) hat ein Statement
herausgebracht, in dem sie - aus ihrer Sicht - die rechtlichen Auswirkungen des
neuen Gesetzes auf den Amateurfunk darstellt. Das Statement kann im Internet
unter http://tinyurl.com/mgdhzn als PDF heruntergeladen werden.

- wolf -

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(z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.

--

Quelle: http://www.funkmagazin.de/040809.htm

73 de Hans!
 


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