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DHH841 > FUNK     21.07.09 16:07l 50 Lines 2176 Bytes #999 (360) @ FFL
BID : L7JDBO841001
Read: GAST DHH841 DSE840
Subj: Geänderter Frequenzbereichszuweisungsplan in Kraft getreten
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Geänderter Frequenzbereichszuweisungsplan in Kraft getreten

Am 21. Juli 2009 ist im Rahmen einer Rechtsverordnung der Bundesregierung ein
geänderter Frequenzbereichszuweisungsplan in Kraft getreten. 

Im Frequenzbereichszuweisungsplan sind u.a. die Frequenzzuweisungen für die
einzelnen Funkdienste festgelegt. Mit der Änderung dieses Plans wurden die
Beschlüsse der Weltfunkkonferenz 2007 in deutsches Recht umgesetzt.

Änderungen gibt es vorwiegend im Bereich des UHF-Rundfunkbandes 470 bis 862
MHz. Durch die Umstellung auf digitalen Rundfunk wurden Teile dieses Bandes
frei. Sie sollen künftig für Mobilfunkanwendungen und für die
"Breitbandversorgung ländlicher Bereiche" genutzt werden.

Für den CB-Funk und andere "Jedermann-Funkanwendungen" gibt es keine
Veränderungen. Der Frequenzblock 26175 bis 27500 kHz ist nach wie vor dem
Festen Funkdienst und dem Mobilfunkdienst für zivile und militärische Nutzungen
zugewiesen. In einer Fußnote wird unverändert darauf hingewiesen, dass
"Frequenzen aus dem Frequenzbereich 26560-27410 kHz [...] für CB-Funkanlagen
mitgenutzt werden" können. 

Entfallen ist die sogenannte "Nutzungsbestimmung 30", in der Störgrenzwerte für
"Powerline Communication" (Datenübertragung u.a. auf Stromleitungen) festgelegt
waren. Diese Störgrenzwerte sind jetzt in der sogenannten
"Sicherheitsfunk-Schutzverordnung" (SchuTSEV) enthalten, die bereits am 19. Mai
2009 in Kraft trat (das Funkmagazin berichtete). Die Grenzwerte sind seitdem
nur noch bei Störungen besonders schützenswerter Frequenzbereiche verbindlich.
Dazu zählen neben öffentlichen Telekommunikationsnetzen die Frequenzen des
BOS-Funks, des Flugfunks und des Miltärs. 

Die Rechtsverordnung mit dem geänderten Frequenzbereichszuweisungsplan kann im
Internet unter http://tinyurl.com/lbaynn heruntergeladen werden.

- wolf -

© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de

Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien
(z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.

--

Quelle: http://www.funkmagazin.de/210709.htm

73 de Hans!
 


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