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DSE840 > DCBO     27.05.08 16:54l 83 Lines 3738 Bytes #999 (360) @ DEU
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Read: DSE840 GAST DHH841
Subj: Betriebsverbot für schnurlose Telefone
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Betriebsverbot für schnurlose Telefone nach CT1+ oder CT2 Norm

Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass am 31. Dezember 2008 die 
Allgemeinzuteilung von Frequenzen für die schnurlosen Telefonsysteme 
CT1+ und CT2 endet. Diese Geräte dürfen deshalb ab dem 1. Januar 2009 
nicht mehr genutzt werden.

Heute übliche Schnurlos-Telefone arbeiten nach dem DECT-Standard, 
sind von diesem Verbot also nicht betroffen. CT1+ Telefone sind bei 
"Strahlensensiblen" Menschen populär, da sie nicht gepulst (Ein-Aus-
Ein-Aus) sondern gleichmäßig senden. Neueste DECT-Telefone hingegen 
reduzieren die Sendeleistung wenn sie nicht gebraucht werden und 
werden als "umweltfreundlich" angeboten.

Wie alle Allgemeinzuteilungen (früher Allgemeingenehmigungen) war und 
ist diese für die schnurlosen Telefone von Beginn an befristet. (Steht 
in der Anleitung)

Im Rahmen der Konferenz der europäischen Post- und Telekommunikations-
verwaltungen (CEPT) hatten sich die Mitgliedsländer geeinigt, die 
europaweit abgestimmten Frequenzen zu ändern. Der Frequenzbereich für 
das System CT1+ (885 - 887 / 930 - 932 MHz) wurde inzwischen europaweit 
für die Nutzung durch öffentlichen Mobilfunk (E-GSM, in Deutschland von 
E-Plus und o2 genutzt) umgewidmet. Der Frequenzbereich des Standards 
CT2 (864,1 - 868,1 MHz) steht zukünftig Funkanwendungen kleiner Reich-
weite (z.B. Drahtlose Auto-Schlüssel, Garagentor-Steuerungen etc.) zur 
Verfügung.

Bereits 1998 war mit der Befristung der Allgemeinzuteilung für diese 
Frequenzen die Auflage für die Hersteller- und Vertriebsfirmen bzw. 
andere Inverkehrbringer (Händler oder Importeure) verbunden, die Nutzer 
auf die wesentlichen Bestimmungen der Allgemeinzuteilung hinzuweisen. 
Dies galt insbesondere für die Befristung bis zum 31. Dezember 2008.

Ab dem 1. Januar 2009 dürfen daher schnurlose Telefone der Standards 
CT1+ und CT2 im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr 
betrieben werden. Stellt der Funkmessdienst der Bundesnetzagentur bei 
der Eingrenzung von Funkstörungen ein Schnurlostelefon ohne Zuteilung 
als Verursacher einer Störung fest, so wird dem Verursacher der Aufwand 
für die Ermittlung der Störungsursache in Rechnung gestellt. Dieser 
Sachverhalt stellt zudem eine Ordnungswidrigkeit dar, die zur Zahlung 
eines Bußgelds führen kann, teilt die Bundesnetzagentur mit.

Die Allgemeinzuteilung des Frequenzbereichs 1880 - 1900 MHz für 
digitale Schnurlostelefone nach dem DECT-Standard ist von der genannten 
Frist nicht betroffen. Hier ist derzeit die Allgemeinzuteilung des 
Frequenzbereichs für DECT-Geräte bis zum Jahr 2013 befristet und wird 
in Abhängigkeit von der europäischen Harmonisierung fortgeschrieben.

Informationen über den benutzten Standard bzw. Frequenzbereich eines 
schnurlosen Telefons enthält die Benutzungsanleitung für das Gerät; 
auf dem Gerät selbst ist in der Regel der verwendete Frequenzbereich 
angegeben.

Eine Verbraucherinformation "Schnurlose Telefone" ist auf der Homepage 
der Bundesnetzagentur zu finden.

Da die meisten CT1+ und CT2 ("Birdie") Schnurlos-Telefone in der Regel 
schon ziemlich alt und oft nicht mehr funktionstüchtig sind, dürften 
nur noch wenige Geräte betroffen sein. Genaue Zahlen liegen uns aller-
dings nicht vor.

Geschrieben von Henning Gajek am 27.05.2008  

--

Quelle: http://www.dcbo.net/php/readarticle.php?article_id=221

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