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FFL0EV > DARC 28.09.26 20:57l 36 Lines 1356 Bytes #999 (7) @ BCMNET
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Referat Frequenzmanagement
Bundesrat beschließt 5. Änderung zur Frequenzverordnung
In seiner turnusmäßigen Sitzung am 25. September hat der Bundesrat
die Fünfte Verordnung zur Änderung der Frequenzverordnung beschlossen.
Damit ist nun ein weiterer Schritt getan, eine rechtliche Basis für
den erneuten Sendebetrieb deutscher Funkamateure im 4-m-Band zu
schaffen. Dieser Beschluss des Bundesrats bedeutet jedoch nicht
automatisch, dass etwa ab dem 1.1.2027 wieder im 4-m-Band gefunkt
werden darf.
Auf der Zeitschiene stehen erst einmal die formale Ausfertigung
der Verordnung durchs zuständige Ministerium und die Verkündung im
Bundesgesetzblatt. Daran anschließend folgen die notwendige
Aktualisierung des Frequenzplans durch die Bundesnetzagentur und
die Anpassung der Nutzungsbestimmungen. Danach kann eine Zuteilung
durch die BNetzA erfolgen. Erst nach Veröffentlichung einer
entsprechenden Verfügung, also dem dort genannten Stichtag, dürfen
Funkamateure diese Frequenzen legal nutzen. Wenn alle diese Prozesse
zügig ablaufen, könnte es bis zum Beginn der Sporadic-E-Saison 2027
klappen.
Bernd Mischlewski, DF2ZC
Martin Weber, DL5DS
Referat Frequenzmanagement
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Quelle: https://www.darc.de/home/
* Mit freundlicher Genehmigung vom DARC e.V. ins Packet Radio übernommen *
Funkfreunde Landshut e.V.
www.funkfreundelandshut.de
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