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FFL0EV > DARC     28.09.26 20:57l 36 Lines 1356 Bytes #999 (7) @ BCMNET
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Subj: Bundesrat beschließt 5. Änderung zur Frequenzverordnung
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Referat Frequenzmanagement
Bundesrat beschließt 5. Änderung zur Frequenzverordnung

In seiner turnusmäßigen Sitzung am 25. September hat der Bundesrat 
die Fünfte Verordnung zur Änderung der Frequenzverordnung beschlossen. 
Damit ist nun ein weiterer Schritt getan, eine rechtliche Basis für 
den erneuten Sendebetrieb deutscher Funkamateure im 4-m-Band zu 
schaffen. Dieser Beschluss des Bundesrats bedeutet jedoch nicht 
automatisch, dass etwa ab dem 1.1.2027 wieder im 4-m-Band gefunkt 
werden darf.

Auf der Zeitschiene stehen erst einmal die formale Ausfertigung 
der Verordnung durchs zuständige Ministerium und die Verkündung im 
Bundesgesetzblatt. Daran anschließend folgen die notwendige 
Aktualisierung des Frequenzplans durch die Bundesnetzagentur und 
die Anpassung der Nutzungsbestimmungen. Danach kann eine Zuteilung 
durch die BNetzA erfolgen. Erst nach Veröffentlichung einer 
entsprechenden Verfügung, also dem dort genannten Stichtag, dürfen 
Funkamateure diese Frequenzen legal nutzen. Wenn alle diese Prozesse 
zügig ablaufen, könnte es bis zum Beginn der Sporadic-E-Saison 2027 
klappen.

Bernd Mischlewski, DF2ZC
Martin Weber, DL5DS
Referat Frequenzmanagement 

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Quelle: https://www.darc.de/home/

 * Mit freundlicher Genehmigung vom DARC e.V. ins Packet Radio übernommen *

Funkfreunde Landshut e.V.
www.funkfreundelandshut.de

 


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