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DHH841 > AFU 14.01.15 17:07l 60 Lines 2978 Bytes #999 (360) @ FFL
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Powerline Communikation (PLC)
Der Deutsche Bundestag steht hinter dem Amateurfunkdienst
Redaktion 13.01.15
Unsere Nachricht, "Großbritannien: Ofcom darf Breitband-Geräte abschalten", bei
elektromagnetischen Störungen, die durch Geräte der Powerline Kommunikation
verursacht sind, lässt uns einen Blick werfen auf entsprechende Verordnungen
oder Empfehlungen, nach denen die Bundesnetzagentur befugt ist, tätig zu
werden.
1.) In der Bundesrepublik Deutschland hat die BNetzA die Verordnung zum Schutz
von öffentlichen Telekommunikationsnetzen und Sende- und Empfangsfunkanlagen,
die in definierten Frequenzbereichen zu Sicherheitszwecken betrieben werden
(Sicherheitsfunk-Schutzverordnung – SchuTSEV) anzuwenden: "Störaussendungen aus
leitergebundenen Telekommunikationsanlagen und -netzen dürfen in den zu
schützenden Frequenzbereichen nach Anlage 1 die Grenzwerte der Störfeldstärke
nach Anlage 2 nicht überschreiten. Die Störfeldstärken werden nach der
Messvorschrift nach Anlage 3 ermittelt."
2.) Für den Fall, dass elektromagnetische Unverträglichkeiten bei Nutzungen der
Frequenzbereiche des Amateurfunkdienstes auftreten, richtet sich die
Beschlussempfehlung des Deutschen Bundestages, mit Drucksache 16/7157 vom
14.11.2007 an die Bundesnetzagentur: "Der Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/3658 mehrfach, zuletzt in
seiner 51. Sitzung am 14. November 2007 abschließend beraten. Die Fraktionen
der CDU/CSU und SPD brachten zur Schlussberatung einen Änderungsantrag auf
Ausschussdrucksachen 16(9)832 (neu) ein. Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD
betonten, dass es im Gesetzgebungsverfahren gelungen sei, die Rechtsstellung
der Funkamateure zu sichern. Die Bundesnetzagentur habe auch weiterhin die
Möglichkeit, Problemfälle durch sachgerechte Anordnungen zu lösen. Durch
international bindende Abkommen sei Deutschland verpflichtet, das Wirken der
Funkamateure zu unterstützen. Daher dürfe es nicht zu einer Verdrängung durch
kommerzielle Nutzung kommen. Der Amateurfunk leiste eine wichtige
gesellschaftliche Aufgabe. Junge Menschen würden zur Technik gebracht und
lernten mit Medien verantwortungsvoll umzugehen. Der Amateurfunk sei daher
geeignet, der allgemeinen Technikfeindlichkeit entgegenzutreten.
Elektromagnetische Unverträglichkeiten seien zumeist mit geringem technischen
Aufwand zu beheben. Eine insbesondere gerichtliche Auseinandersetzung
widerspreche daher einfachen Effizienzüberlegungen."
Erläuterungen der BNetzA zu Funkstörungen:
http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/
Verbraucher/Funkstoerungen/funkstoerungen-node.html
Störungsmeldung z.B. an funkstoerung(at)bnetza.de
--
Quelle: http://www.darc.de/aktuelles/details/article/der-deutsche-
bundestag-steht-hinter-dem-amateurfunkdienst/
* Mit freundlicher Genehmigung des DARC ins Packet-Radio übernommen *
73 de Hans!
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